Stromio GmbH (Magdeburg)
Trotz E-mail-Erhalt - Kündigung wird nur in Briefform akzeptiert
Bestell-/Kundennummer: 123270607
Unseriöses Geschäftsgebaren - Preiserhöhung als Preisinformation getarnt
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 12.01.2017 erhielt ich von Grünweltenergie/Stromio eine E-mail: „Wir haben in Ihrem Online-Portal zum Vertragskonto 123270607 ein neues Dokument für Sie zur Verfügung gestellt: Energiemarktentwicklungen und Preisinformation zu Ihrem Vertrag. “
Diese Preisinformation, die man erst im Kunden-Login als Pdf öffnen konnte, entpuppte sich in einem 2-seitigen Fließtext auf der 2. Seite als eine Preiserhöhung von 32%! zum 01.03.2017.
Ich habe sofort am 13.01.2017 wegen angekündigter Preiserhöhung von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und per Mail meinen Stromvertrag zum 01.03.2017 gekündigt.
Am 14.01. 2017 schrieb Stromio per E-Mail, dass man mit Bedauern meinen Kündigungswunsch erhalten hat, aber dass die Schriftform nicht gewahrt sei und man die Kündigung nicht akzeptiere mit Verweis auf die AGB.
Trotz neuer Rechtssprechung habe ich sicherheitshalber am 17.01.2017 nochmals die Kündigung als Einwurfschreiben an die Postfachadresse von Stromio Magdeburg versandt. Laut Staus befindet sich der Brief seit gestern in Zustellung.
Eine Anmeldung am 18.01.2017 bei einem preiswerteren Stromanbieter kam nicht zustande, weil: "Im Rahmen der Prüfung Ihres Wechselwunsches wurde uns von Ihrem Lieferanten mitgeteilt, dass Ihr derzeitiger Vertrag aufgrund bestehender Fristen zurzeit nicht kündbar ist. Ein erneuter Wechsel wäre zum 12.02.2018 möglich. "
Der Bundesgerichtshof hat am 14.07.2016 entschieden, dass es bei einem Online-Vertrag unzulässig ist, vom Kunden die Kündigung nur eigenhändig unterschrieben zu akzeptieren. Ein entsprechender Schriftform-Zwang in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam (BGH, Urteil vom 14.07.2016, Az. III ZR 387/15).
Ab dem 1. Oktober 2016 ist eine Gesetzesneuregelung in Kraft getreten, die derartige Klauseln als unwirksam erklärt. Die Änderung betrifft die Vorschrift des § 309 Nr. 13 BGB, bei der, an Stelle der „Schriftform“ von der „Textform“ die Rede ist. Ab diesem Zeitpunkt sind Klauseln, die eine strengere Form, als die Textform vorschreiben unwirksam. Dies betrifft im Übrigen sämtliche mittels AGB gestalteten Verträge.
Wenn das Vertragsverhältnis in seiner Begründung und Durchführung rein auf Online-Kommunikation ausgelegt sei, dürfe der Anbieter seinen Kunden nicht ausgerechnet die Kündigung durch Aufzwingen eines anderen Kommunikationsweges erschweren.
Ich werde definitiv rechtliche Schritte unternehmen mit eventuellem Schadenersatzanspruch im Falle einer nicht angenommenen und bestätigten Kündigung zum 01.03.2017.
Es ist ein unverschämtes Geschäftsgebaren, dass die aktuelle gültige Rechtsprechung ignoriert wird und den Kunden zum Verbleib in einem teuren Tarif nötigen will.
Ich erwarte eine zeitnahe Bestätigung meiner Kündigung zum Wirksamwerdens der Preisanpassung bzw. zum 01.03.2017 und nicht erst zum 12.02.2018!
Mit freundlichen Grüßen
Brigitta Lehmann
20.01.2017 | 09:42
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Frau Lehmann,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Laut Nachweis der Post ist Stromio mein Kündigungsschreiben (in Briefform) am 19.01.17 zugestellt worden!
Aber außer dem Kontakt in Form einer Bla bla-Mail am 20.01.2017 gespickt mit einem Tarifwechsel-Angebot - habe ich noch keine weiteren Informationen. Hier mal ein Auszug aus der Mail:
„Unser Tarifwechsel-Angebot für Sie im Detail:
Ihr Tarif: grünstrom classic für Bestandskunden
Preisfindungsdatum: 20.01.2017
gültig ab: 01.03.2017
Ihr Jahresverbrauch: 1.500 kWh
Ihr Arbeitspreis pro kWh: 27,20 Cent
Ihr Grundpreis pro Jahr: 102,90 EUR
Ihre Vertragslaufzeit ab Tarifwechsel: 24 Monate
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Laufzeitende
Ihre Preisgarantie ab Tarifwechsel: 12 Monate (ausgenommen Steuern, Abgaben sowie hoheitlich veranlasste Belastungen)
Mit diesem Angebot profitieren Sie von einem dauerhaft guten Preis-/Leistungsverhältnis mit langfristig planbaren Konditionen und einer nachhaltigen Energieversorgung. “
Man beachte die Laufzeit und Kündigungsfrist! Zu meinen derzeitigen Konditionen ist das eine Verhöhnung, da das wiederum eine Erhöhung darstellt und KEIN ANGEBOT!
Ich gebe Stromio bis spätestens 27.01.2017 Zeit, mir die Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung, also zum 01.03.2017, zu bestätigen. Andernfalls bekommt Stromio Post von meinem Anwalt.
Ich habe die Stromio-AGB´s vertraglich korrekt erfüllt und erwarte dies nun auch von meinem Vertragspartner Stromio.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitta Lehmann
Allerdings ohne Hinweis, ab wann die schriftliche Kündigungsbestätigung in meinem Kundenportal zur Verfügung steht. Durch ständiges Nachsehen meinerseits liegt sie mir nun seit heute vor.
Jetzt bin ich nur noch auf die Schlussrechnung gespannt. Hoffentlich läuft das ehrlicher und seriöser ab und es werden einem weniger Steine in den Weg gelegt. Man darf gespannt sein.
Schade, dass man als Kunde erst diesen Weg oder noch weiter gehen muss. und damit den Kunden erst richtig verärgert. Kundenservice und Interesse an einer langen Kundenbindung sehen anders aus. Vielleicht ändern ja mal die vielen Beschwerden etwas.
An das Team von Reclabox, vielen herzlichen Dank für dieses Portal und die tolle Unterstützung.