Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 1140 Views | 22.01.2017 | 13:24 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9053272

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV unseriös?

Bestell-/Kundennummer: Vertrag 210101 Kunde 268075

Am 23.12. 16 habe ich der BEV die Kündigung des Stromliefervertrages zum Ende der Vertragslaufzeit (30.04.17) geschickt.

SCHLAGWORTE

Die BEV hat die Kündigung trotz mehrfacher Nachfragen nicht bestätigt, sondern will stattdessen den Vertrag mit einem Tarifwechsel verlängern, den ich angeblich am 16.01.17 zugestimmt haben soll. Aufgrund dessen sei eine Kündigung erst zum 30.04.2018 möglich.

Das ist jedoch falsch.

Heute, am 19.01.17 habe ich der BEV erneut die Kündigung per Mail und Fax gesendet.

Des weiteren will die BEV plötzlich auch die Abschläge schon nach 9 Monaten um 35 % erhöhen.

Diesem Ansinnen habe ich unter Bezugnahme der AGB's:

7.2 Die BEV ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die BEV vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden Dritten
erhalten hat. Sobald der BEV diese Werte vorliegen, frühestens jedoch nach 12 Monaten oder nach Ende des Lieferverhältnisses, wird der Stromverbrauch nach Maßgabe des §40 Abs. 2 EnWG abgerechnet.

widersprochen, da meine Ablesung erst zum 30.04.17 stattfindet, und ihnen dann der aktuelle Verbrauch zusammen mit dem Netzbetreiber mitgeteilt wird.

Eine Beschwerde bei dem Geschäftsführer Uwe Kollmar war bisher ergebnislos.

Die nächste Eskalationsstufe wäre eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur, sollte sich die BEV nicht einsichtig zeigen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Umgehende Kündigungsbestätigung zum 30.4.17, Beibehaltung der vereinbarten Abschläge bis 04/17


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.01.2017 | 13:21
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Weigl,

gerne haben wir Ihr Anliegen für Sie geprüft.

Der Vertrag ist wunschgemäß zum Ende des Bezugsraumes gekündigt. Die Kündigungsbestätigung befindet sich bereits postalisch auf dem Weg zu Ihnen.

Weiterhin bestätigten wir Ihnen die Anpassung der Abschlags auf den von Ihnen geforderten Betrag - bis zur entsprechenden Beendigung des Vertrages.

Wir hoffen Ihre Anliegen zufriedenstellend geklärt zu haben.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


02.02.2017 | 09:01
von ReclaBoxler-9053272 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV hat nicht, wie sie hier glauben machen möchte, die Abschläge angepasst, sondern um 35 % erhöht. Inzwischen habe ich die Bundesnetzagentur eingeschaltet.


05.02.2017 | 09:11
von ReclaBoxler-9053272 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.02.2017 | 16:31
von ReclaBoxler-9053272 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen erhielt ich von Herrn Kollmar einen Brief, worin er mir mitteilte, er sei von der Bundenetzagentur über meine Beschwerde informiert worden.

In diesem Brief entschuldigte sich Herr Kollmar für meine Unannehmlichkeiten.

Parallel wurde mir mit separater Post die Kündigung bestätigt und anschließend die Differenz des erhöhten Abschlages erstattet.

Die Beschwerde wurde durch Einschaltung der Bundesnetzagentur gelöst.




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