Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 439 Views | 23.01.2017 | 13:45 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5324738

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Kein Neukundenbonus nach Vertragswechsel

Bestell-/Kundennummer: 242035939638

Trotz Zusage wird nach Stromvertragswechsel sowohl der Neukunden- als auch der Sofortbonus nicht gewährt.

Im November 2016 suchte ich über das Portal VERIVOX einen neuen, günstigen Stromanbieter, bisher war ich Kunde bei E.ON in der Grundversorgung. Obwohl ich bereits einen anderen Versorger herausgesucht hatte, erhielt ich über das Portal VERIVOX ein Angebot meines bisherigen Anbieters E.ON zum Wechsel in den Vertrag E.ON Direktstrom. Unter Einbeziehung der Bonuszusagen ergab sich ein für mich lukrativer Vertrag, so dass ich den Wechsel durchführte.

SCHLAGWORTE

Nach Zugang der Vertragsunterlagen rief ich bei E.ON an, um mich zu versichern, dass ich den Bonus auch dann bekomme, wenn ich bisher bereits Kunde war - mir wurde bestätigt, das ich sowohl den Sofortbonus in Höhe von 40 Euro, als auch den Neukundenbonus von 176 Euro erhalten werde. Da bis Mitte Januar keine Zahlung oder Verrechnung erfolgte und meine Anfragen per Mail beharrlich ignoriert wurden, rief ich wieder bei E.ON an. Dieses mal erhielt ich jedoch die Auskunft, dass mir der Neukundenbonus nicht zusteht und der Sofortbonus von VERIOX erstattet würde. Für mich ist dies ganz klar unlauterer Wettbewerb! Hätte ich von Anfang an gewußt, dass ich keine Bonuszahlungen bekomme, hätte ich rechtzeitig den Vertragsabschluss wiederrufen können.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: 40 Euro Sofortbonus und 176 Neukundenbonus, wie von E.ON zugesagt!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.01.2017 | 13:45
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter ReclaBoxler-5324738,

es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern.

Gern prüfen wir, welcher Bonus für Ihren abgeschlossenen Vertrag vorgesehen ist. Im Anschluss daran kommen wir gern wieder auf Sie zu.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (6)


26.01.2017 | 20:10
von ReclaBoxler-5324738 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis auf die Zusage der Prüfung meiner Ansprüche ist bisher nichts passiert. Auch warte ich immer noch vergeblich auf eine Reaktion seitens e.on auf meine Anfragen per Mail.


28.01.2017 | 09:09
von ReclaBoxler-5324738 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
. leider noch immer keine Reaktion von E.on.


31.01.2017 | 03:18
von Bernd Brinke | Regelverstoß melden
Hallo ReclaBoxler-5324738,

wichtig ist immer das was man schriftlich hat und da ist die Auftragsbestätigung immer das Dokument wo zuerst nachgeschaut wird. An mündliche Nebenabreden kann sich hinterher kaum noch einer erinnern.
Da Sie aber die andauernde Geschäftsbeziehung mit dem vorherigen Vertrag dokumentieren können, klingt Ihre Geschichte recht glaubwürdig.
Zumal das Angebot zum vorzeitigen Tarif- oder Vertragswechsel in der Branche oft vorkommt. Hier versucht man damit die Bonuszahlung zu umgehen, mit der Argumentation, das der alte Vertrag kürzer als ein Jahr lief und Bonus nur nach einem ganzen Belieferungsjahr gezahlt wird.
Bei Ihnen liegt der Fall aber etwas anders, da Sie aus der Grundversorgung in einen anderen Tarif des gleichen Versorgers gewechselt sind gewechselt sind. Möglicherweise wird E.ON sich auf eine AGB-Klausel berufen, die einen Bonus nur für Neukunden vorsieht.
Das mit dem unlauteren Wettbewerb sehe ich auch so.
Aber ein anderer Aspekt wäre noch die Frage: Wie kommt E.ON dazu unaufgefordert Angebote zu machen gerade zu dem Zeitpunkt als Sie einen Versorgerwechsel bei Verivox einleiten?
Die Frage ist doch, stimmt da etwas mit dem Datenschutz bei Verivox nicht? Oder gehört der neue Versorger den Sie ausgesucht hatten, als Tochterunternehmen zum E.ON Konzern?

Mfg.
Bernd Brinker

08.02.2017 | 10:30
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrter ReclaBoxler-5324738,

es tut uns leid, dass wir uns erst heute wieder bei Ihnen zurück melden. Die Klärung Ihres Anliegens hat leider etwas Zeit in Anspruch genommen – bitte entschuldigen Sie.

Wir haben heute eine gute Nachricht für Sie: Der Neukundenbonus wurde gebucht und ist auch für Sie in unserem Serviceportal "Mein E.ON" ersichtlich. Dieser Bonus wird in Ihrer nächsten Jahresrechnung berücksichtigt.

Zu der Auszahlung des Sofortbonus haben wir Ihnen am 3. Februar 2017 eine E-Mail zugesandt. Haben Sie diese erhalten? Wenn nicht, geben Sie uns bitte ein kurze Rückmeldung.

Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen. Bitte teilen Sie uns mit, ob noch etwas unklar geblieben ist. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



08.02.2017 | 10:31
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Herr Brinker,

vielen Dank für Ihre Beiträge und Ihr Interesse an den Anliegen unserer Kunden.

Gern möchten wir Ihnen die Sorge nehmen, dass diese ungeklärt bleiben.

Wir versichern Ihnen, dass uns die Zufriedenheit unserer Kunden sehr am Herzen liegt. Aus diesem Grund setzen wir

uns mit unseren Kunden – sobald wir zum Beispiel einen Beitrag hier in der Reclabox erhalten – mit ihnen in Verbindung,

damit wir gemeinsam eine gute Lösung finden.

Freundliche Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



08.02.2017 | 14:26
von ReclaBoxler-5324738 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde mit Hilfe der Reclabox gelöst. Ich würde mir als Kunde der E.ON jedoch zukünftig wünschen, dass Anfragen und Probleme auch ohne Veröffentlichung, direkt gelöst werden könnten.




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