Stromio GmbH (Kaarst)
Sonderkündigung aufgrund versteckter Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 000122604056
Stromio verweigert meine Sonderkündigung zum 01.01.2017. Stromio hätte meines erachtens diese Preiserhöhung mitteilen müssen und mir deutlich ein Sonderkündigungsrecht einräumen müssen. Das ist nicht geschehen und somit habe ich am 15.12.2016 von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht. Stromio will diese Sonderkündigung allerdings nicht akzeptieren und bestätigte mir die Kündigung zum 31.10.17. Stromio beharrt darauf, dass mir kein Sonderkündigungsrecht zusteht und die Erhöhung und weitergabe der EEG-Umlage, KWK, §19 StromNEV, Umlage LAV und Offshore § 17 EnWG ohne Benachrichtigung und Sonderkündigung zu akzeptieren ist, weil es Steuern und hoheitliche Abgaben sind. Auf die Urteile des LG Düsseldorf Az: 14d O 04/15 habe ich hingewiesen (auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist).
Ebenso hat der EuGH so eine Klausel Preise einseitig anheben zu können für nichtig erklärt. Stromio beharrt darauf das, dass Urteil des LG Düsseldorfs noch nicht rechtskräftig ist! Nach der gängigen Rechtsprechung wird auch der BGH dieses Urteil bestätigen falls sich Stromio wirklich traut vor den BGH zu ziehen! . Ich verstehe auch nicht, wie man nach mehreren verlorener Instanzen noch so eine Arroganz als Anbieter haben kann.
Daher fordere ich Sie hiermit nochmal auf meine Sonderkündigung zum 01.01.2017 zu bestätigen.
26.01.2017 | 15:23
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Breu,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Marcel Breu
Sehr geehrter Herr Breu,
wir haben Ihren Eintrag auf der Recla Box-Plattform zur Kenntnis genommen und bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts teilen wir Ihnen folgendes mit:
Wie Ihnen bereits mitgeteilt, handelt es hierbei nicht um klassische Preisanpassung unsererseits, sondern lediglich um die Erhöhung der staatlichen Umlagen. In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie mit Ihrer Bestellung bestätigt haben, ist eindeutig hinterlegt, dass wir die Umlagen eins zu eins an den Kunden weitergeben.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Mitteilungspflicht bei geänderten hoheitlichen Belastungen dem Gesetzgeber obliegt. Dieser informiert die Endverbraucher über die bekannten Medien (Fernsehen, Rundfunk, Presse, etc.). Eine Mitteilungspflicht der Energieversorger besteht somit nicht. Hierzu sind wir nur dann verpflichtet, wenn wir zu der Umlagenänderung eine weitere Preisanpassung vornehmen, die unser Unternehmen zu vertreten hat.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir daher einem Sonderkündigungsrecht nicht stattgeben können. An der bestätigten Kündigung zum 31.10.2017 halten wir somit fest.
Als Ihr Versorger sind wir verpflichtet, Ablehnungen schriftlich oder elektronisch innerhalb von vier Wochen zu begründen. Ist damit für Sie keine zufrieden stellende Einigung erzielt worden, sind Sie berechtigt, sich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden. Die Schlichtungsstelle ermöglicht eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern.
Als Organ, welches von der Bundesregierung anerkannt wird, arbeitet es unabhängig und ist für Sie kostenfrei. Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter der E-Mailadresse infoschlichtungsstelle-energie.de sowie unter der Anschrift „Schlichtungsstelle Energie e. V. in der Friedrichstraße 133 in 10117 Berlin“.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr stromio Kunden-Service-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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