Durch Philips Deutschland gelöste Beschwerde. | 278 Views | 15.04.2017 | 06:20 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7358738

Philips Deutschland GmbH (Hamburg)

Kostenloses 2. Handstück beworben, keine Lieferung!

Bestell-/Kundennummer: Anfrage 60-0004044494 [ ref:_00Dw0Cp29._500w01Oq7K5:ref ]

Im September 2016 habe ich eine Schallzahnbürste von Philips gekauft. Die Zahnbürste wurde damit beworben, daß man nach Registrierung des Produktes ein 2. Handstück zugeschickt bekommt. Dies war das ausschlaggebende Kriterium für den Kauf. Ich habe das Gerät umgehend nach dem Kauf am 15. September registriert und auch eine Bestätigung von Philips erhalten. Danach habe ich über mehrere Wochen nichts gehört. Erst auf Nachfrage meinerseits wurde bestätigt dass die Registrierung erfolgreich durchgeführt wurde. Ich wurde um Geduld gebeten, da es durch erhöhte Nachfrage zu Verzögerungen käme. Das war für mich Anfangs auch noch akzeptabel. In der Zeit bis Anfang Dezember habe ich mehrfach beim Kundendienst per Mail nachgefragt und um umgebenden Versand gebeten. Ich wurde jedes Mal vertröstet es sei alles in Ordnung und würde noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

SCHLAGWORTE

Auf erneute Anfrage wurde mir mitgeteilt der Fall wäre an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung übersendet - 07.12.2016! Seitdem keinerlei weitere Information und kein Erhalt des 2. Handstücks.

Seit dem Kauf sind mittlerweile mehrere Monate vergangen, anstatt der versprochenen 4 Wochen. Bei meiner letzten telefonischen Anfrage Anfang Januar wurde mir zugesagt, dass das Handstück umgehend versendet würde. Wieder eine leere Versprechung.

Meine Geduld ist nun am Ende. Ich bin enttäuscht darüber wie Philips mit seinen Kunden umgeht und dass Werbeversprechen schlicht nicht eingelöst werden.

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Meine Forderung an Philips Deutschland GmbH: Umgehende Zustellung des 2. Handstücks


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


15.04.2017 | 07:00
von ReclaBoxler-7358738 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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