primastrom GmbH (Berlin)
Sonderkündigung, keine Reaktion Warten auf Kündigungsbestätigung
Bestell-/Kundennummer: 7890067761
Mit Schreiben vom 15.11.2016 wurde der laufende Stromvertrag aufgrund der Preiserhöhungen zum 01.01.2017 (Schreiben vom 03.11.2016) gekündigt (Sonderkündigungsrecht).
Auf diese Kündigung wurde bis 23.12.2016 überhaupt nicht reagiert. Daraufhin erfolgten Anrufe bei Primastrom, bei denen der Eingang der Kündigung bestätigt wurde. Weitere Aussagen zur Kündigung wurden nicht getroffen.
Der Wechsel zum neuen Stromanbieter wurde dann zum 01.01.2018 bestätigt, obwohl zum 31.12.2016 gekündigt wurde.
MIt Schreiben vom 02.01.2017 wurde per Mail nochmals um eine Kündigungsbestätigung, eine Endabrechnung und die Aufhebung des Vertrages aufgrund des Todes des ursprünglichen Vertragspartners gebeten (Lesebestätigung vom 03.01.2017 um 08:04 Uhr).
Auch dieses Schreiben wurde nicht beantwortet!
Weiterhin wurde die Rückbuchung und Entziehung der Einzugsermächtigung angedroht, was dann letztendlich auch durchgesetzt wurde.
Dann am 24.01.,2017 ein Anruf von Primastrom (OH WUNDER!), aber nur mit der Mitteilung, dass noch der Abschlag Januar fällig ist und eine Mahngebühr von 9 € dazu kommt. Auf Nachfrage bei der Mitarbeiterin bezüglich der Kündigung und das Durchstellen zu einer vorgesetzten Person wurde patzig geantwortet: "Von einer Kündigung wisse sie nichts und für das Weiterleiten von Telefonaten ist sie nicht freigeschaltet. " - Für mich, für so ein großes Unternehmen nicht nachvollziehbar, da jeder Mitarbeiter, mit denen ichh telefonischen Kontakt hatte, die Kündigung und alle entsprechenden Unterlagen einsehen konnte! -
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Bei einem erneuten Anruf bei der Hotline (Herr M.) stellte sich heraus, dass alle Unterlagen vorhanden sind, aber eine Bearbeitung immer noch nicht erfolgte (Nunmehr 2 Monate nach erstmaliger Kündigung!).
Es wurde nochmals eine Frist von einer Woche eingeräumt, ab jetzt wird nur noch per Anwalt kommuniziert!
Was noch wissenwert ist: Eine Bitte um Reduzierung der Abschläge im Sommer 2016 aufgrund von Wegfall mehrere stromintensiver Verbraucher, wurde bis heute nicht nachgekommen, obwohl der Zahlerständ mitgeteilt wurde!
Das lässt tief in die Firmenpolitik blicken!
02.02.2017 | 14:47
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Scholz,
wir haben Ihr Anliegen zur Kenntnis genommen und den geschilderten Sachverhalt überprüft.
Im Hinblick auf Ihre Ausführungen möchten wir darauf hinweisen, dass eine Kündigungsbestätigung keineswegs zur Wirksamkeit der Kündigung erforderlich ist. Soweit keine Pflicht zur Erteilung einer Kündigungsbestätigung individuell vereinbart wurde, hat - mangels gesetzlicher Regelung - keine Partei einen rechtlichen Anspruch auf Bestätigung des Vertragsendes. Die Kündigungsbestätigung ist demnach nur die Bestätigung, dass die Kündigung zugegangen ist.
Dennoch möchten wir uns für etwaige Unannehmlichkeiten und Verzögerungen in dem Ablauf entschuldigen.
Der Vertrag wurde im Rahmen einer Kulanzlösung beendet. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung wird Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Anschließend werden wir die Abrechnung Ihres Vertrages vornehmen.
Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team