BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
BEV - Bonus einbehalten, Abrechnung nicht korrekt,
Bestell-/Kundennummer: KD: 8NOV15011912 bzw. VNr.: 81010115124
Sehr geehrte BEV-Team
Sie setzen uns bei einem Verbrauch von 16.634 kWh einen Betrag von 4.151,22 € in Rechnung.
Diese Rechnung ist nicht korrekt, weshalb wir hiermit in Widerspruch gehen.
Begründung:
Bei korrekter Rechnung, basierend auf unseren Vertragsbedingungen (siehe Tabelle), steht uns ein Erstattungsbetrag von über 900 € zu.
Auf folgendem Angebot basiert unser BEV - Stromliefervertrag: Tarif BEV Energie Strom
Vertrag Beginn: 01.01.2016 Vertrag Ende: 31.12.2016 Laufzeit 12 Mon
Verbrauchspreis: 23,66 ct/kWh Grundpreis: 83,06 €/a
Neukundenbonus 15 %. ...... ...... ca. 651,28 €
bei einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh - veranschlagte Gesamtkosten 3.690,58 €
tatsächlich verbraucht 16.634 kWh - von BEV angerechnete Kosten 4.151,22 €
FAZIT:
Bonus ca. 650 € fehlt und angewandte VP bzw. GB sind nicht vertragskonform.
Bei korrekter Rechnung ergibt sich bei einem Verbrauch von 16.634 kWh auf der Basis Ihres Angebotes bei ein Arbeitspreis von 23,66 ct brutto ein Betrag von 3.935,60 € brutto
zzgl. Grundpreis von 83,06 € brutto für 365 Tage - gesamt 4.018,66 € brutto
abzügl. des Neukundenbonus von 15 % = - 602,80 €
folgender Endbetrag inkl. Bonus 3.415,86 €.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Zu dem von Ihnen errechneten Endbetrag (4.151,22 €) besteht eine Differenz von 735,36 €, die Sie einfach einbehalten haben.
Diesen hohen Differenzbetrag kann man nicht mit der Änderung von Steuern und Abgaben (Rechnung Seite 3) pauschal erklären. Ihre verwendeten AP und GP können nicht vertragskonform sein.
Weiterhin haben Sie den vereinbarten Bonus von 15 % nicht eingerechnet, sondern einfach. .. unterschlagen?
Da wir am 10.01.2017 telefonisch nach 23 Minuten (! ! !) Warteschleife von Ihrem Serviceteam die o. g. Teilbeträge und den fehlenden Bonus auch so wie errechnet, bestätigt bekamen, fordern wir Sie hiermit auf, unverzüglich eine Korrektur vorzunehmen und nicht erst in 3-4 Wochen, wie vom Service angekündigt. Wir setzen Ihnen hiermit eine Frist von 10 Tagen (Termin 21.01.2017), die Rechnung mit den vereinbarten Grund- bzw. Arbeitspreisen einschließlich zustehendem Bonus zu korrigieren und das Guthaben (ca. 930,- €) auf unser bekanntes Konto zu überweisen. Dieses Schreiben ist gleichzeitig auf dem Postweg per Einschreiben an Sie unterwegs.
ein Abschlag von 362,- Euro konnte noch zurückgebucht werden. Schadensbegrenzung und Selbstschutz
01.02.2017 | 14:40
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Wienke,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir möchten Ihnen auf diesem Wege mitteilen, dass Sie in den kommenden Tagen eine neuerliche Rechnung erhalten. Die Ihnen vorliegende Abrechnung können Sie demnach als gegenstandslos betrachten. Der Ihnen zustehende Bonusbetrag wird hierin direkt verrechnet.
Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Wir haben am 20.01.2017 die Bundesnetzagentur eingeschaltet und wenden uns jetzt an die Schlichtungsstelle. Denn die verwendeten Preise waren auch nicht vertragskonform.
Will man uns nur vertrösten oder mundtot machen?
Welch ein Geschäftsgebahren?