Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 958 Views | 27.01.2017 | 13:46 Uhr
geschrieben von Brigitt Winke

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV - Bonus einbehalten, Abrechnung nicht korrekt,

Bestell-/Kundennummer: KD: 8NOV15011912 bzw. VNr.: 81010115124

Sehr geehrte BEV-Team

SCHLAGWORTE

Sie setzen uns bei einem Verbrauch von 16.634 kWh einen Betrag von 4.151,22 € in Rechnung.

Diese Rechnung ist nicht korrekt, weshalb wir hiermit in Widerspruch gehen.

Begründung:

Bei korrekter Rechnung, basierend auf unseren Vertragsbedingungen (siehe Tabelle), steht uns ein Erstattungsbetrag von über 900 € zu.

Auf folgendem Angebot basiert unser BEV - Stromliefervertrag: Tarif BEV Energie Strom

Vertrag Beginn: 01.01.2016 Vertrag Ende: 31.12.2016 Laufzeit 12 Mon

Verbrauchspreis: 23,66 ct/kWh Grundpreis: 83,06 €/a

Neukundenbonus 15 %. ...... ...... ca. 651,28 €

bei einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh - veranschlagte Gesamtkosten 3.690,58 €

tatsächlich verbraucht 16.634 kWh - von BEV angerechnete Kosten 4.151,22 €

FAZIT:

Bonus ca. 650 € fehlt und angewandte VP bzw. GB sind nicht vertragskonform.

Bei korrekter Rechnung ergibt sich bei einem Verbrauch von 16.634 kWh auf der Basis Ihres Angebotes bei ein Arbeitspreis von 23,66 ct brutto ein Betrag von 3.935,60 € brutto

zzgl. Grundpreis von 83,06 € brutto für 365 Tage - gesamt 4.018,66 € brutto

abzügl. des Neukundenbonus von 15 % = - 602,80 €

folgender Endbetrag inkl. Bonus 3.415,86 €.

BESCHWERDEN GESUCHT
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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Zu dem von Ihnen errechneten Endbetrag (4.151,22 €) besteht eine Differenz von 735,36 €, die Sie einfach einbehalten haben.

Diesen hohen Differenzbetrag kann man nicht mit der Änderung von Steuern und Abgaben (Rechnung Seite 3) pauschal erklären. Ihre verwendeten AP und GP können nicht vertragskonform sein.

Weiterhin haben Sie den vereinbarten Bonus von 15 % nicht eingerechnet, sondern einfach. .. unterschlagen?

Da wir am 10.01.2017 telefonisch nach 23 Minuten (! ! !) Warteschleife von Ihrem Serviceteam die o. g. Teilbeträge und den fehlenden Bonus auch so wie errechnet, bestätigt bekamen, fordern wir Sie hiermit auf, unverzüglich eine Korrektur vorzunehmen und nicht erst in 3-4 Wochen, wie vom Service angekündigt. Wir setzen Ihnen hiermit eine Frist von 10 Tagen (Termin 21.01.2017), die Rechnung mit den vereinbarten Grund- bzw. Arbeitspreisen einschließlich zustehendem Bonus zu korrigieren und das Guthaben (ca. 930,- €) auf unser bekanntes Konto zu überweisen. Dieses Schreiben ist gleichzeitig auf dem Postweg per Einschreiben an Sie unterwegs.

ein Abschlag von 362,- Euro konnte noch zurückgebucht werden. Schadensbegrenzung und Selbstschutz

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Rückzahlung des errechneten Differenzbetrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.02.2017 | 14:40
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Wienke,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir möchten Ihnen auf diesem Wege mitteilen, dass Sie in den kommenden Tagen eine neuerliche Rechnung erhalten. Die Ihnen vorliegende Abrechnung können Sie demnach als gegenstandslos betrachten. Der Ihnen zustehende Bonusbetrag wird hierin direkt verrechnet.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

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Kommentare und Trackbacks (6)


04.02.2017 | 13:55
von ReclaBoxler-3575247 | Regelverstoß melden
Schlichtungsstelle Energie einschalten, die lösen das kostenlos für Sie. Die Kosten dafür trägt dann die BEV. So kommen Sie zu ihrem Recht.

04.02.2017 | 16:55
von Brigitt Winke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV wollte uns anschreiben und eine Korrektur vornehmen, was bisher noch nicht erfolgt ist. 04. 02.2017


04.02.2017 | 17:01
von Brigitt Winke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke für den Tipp Reclaboxer-3575247.
Wir haben am 20.01.2017 die Bundesnetzagentur eingeschaltet und wenden uns jetzt an die Schlichtungsstelle. Denn die verwendeten Preise waren auch nicht vertragskonform.


04.02.2017 | 17:07
von Brigitt Winke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch der Vermittler VERIVOX hat sich auf unser Schreiben hin eingeschaltet und BEV angeschrieben - Danke für die Hilfe!


10.02.2017 | 19:31
von Brigitt Winke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir warten noch immer auf die korrigierte Rechnung
Will man uns nur vertrösten oder mundtot machen?
Welch ein Geschäftsgebahren?


12.02.2017 | 18:05
von Brigitt Winke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute am 12.02. ging die korrigierte Rechnung ein. Die zu erwartende Rückzahlung entspricht nun dem von uns berechneten und vom BEV eingeforderten Defizit. Damit ist das Problem gelöst, allerdings mit einem enormen logistischen Aufwand (Danke Verivox, Danke Reclabox und warum nicht gleich so - BEV?


12.02.2017 | 18:07
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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