Stromio GmbH (Kaarst)
Sonderkündigung wg. Umzug, Einschreiben wird nicht abgeholt
Bestell-/Kundennummer: 122167697
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Beschwerde ist mir ein Zahlendreher bei der Kundennummer unterlaufen.
Hier noch einmal die Beschwerde mit der richtigen Kundennummer: 122167697
Am 13.01.2017 habe ich fristgerecht von meinem Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs gemäß Ihrer AGb § 17 Gebrauch gemacht. Das formgerechte Kündigungsschreiben wurde Ihnen per Einschreiben Übergabe, Sendungsnummer RM229502715DE, zugesandt. Zu meinem Erstaunen befindet sich das Schreiben, laut Sendungsverfolgung der Deutschen Post vom 23.01.2017, immer noch in der Zustellung. Daher habe ich Ihnen mit heutigem Datum vom 23.01.2017 nochmals die Kündigung mit genauem Auszugsdatum übersandt. Diesmal per Einschreiben Rückschein, Sendungsnummer RE341170121DE. Sollte dieses Schreiben nach sieben Tagen, also am 31.01.2017, auch wieder nicht entgegengenommen worden sein, werde ich weitere Schritte gegen Sie einleiten. Auf Grund Ihres Verhaltens verbitte ich mir Rückholversuche jeglicher Art.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Fischer
26.01.2017 | 13:39
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Frau Fischer,
vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Beschwerde mit der richtigen Vertragskontonummer. Wir werden uns daher in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.
An dieser Stelle bitten wir Sie allerdings bereits jetzt, die Beschwerde mit der ID-Nummer 134909 auf erledigt zu setzen.
Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde nehmen wir zu dieser ID 135098 vor.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
das scheint zur Zeit bei der Firma gängige Praxis zu sein, da hier schon einige solcher Beschwerden existieren. (Vielleicht hat ein neuer Mitarbeiter bei der Firma nur einfach den Weg zur Postfiliale noch nicht gefunden.)
Hier noch mal mein Standard Kommentar:
Wenn man die Kündigung auf zwei verschiedenen voneinander getrennten Wegen nachweisen kann, was ja hier der Fall zu sein scheint, hat man bei der Schlichtungsstelle und auch bei Gericht meistens gute Karten.
Üblicherweise wird das gleichzeitige Versagen zweier getrennter Übertragungswege als unwahrscheinlich gewertet.
Mfg.
Bernd Brinker
Laut Sendungsverfolgung wurden am 25.01.2017 von einer Mitarbeiterin 140 (in Worten: EINHUNDERTVIEZIG) Sendungen in Empfang genommen. Also will ich hoffen, daß die anderen 139 auch bald wenigsten etwas Positives vermelden können.