1&1 Telecom GmbH (Montabaur)
Zahlungsaufforderung trotz fristgerechtem Widerruf
Ich habe am 09.07.2007 einen Vertrag bei 1&1 für Webhosting geschlossen und dann gleich an dem selben Tag gekündigt.
Laut Widerrufsrecht, Artikel 12.1 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen", habe ich damals 2 Wochen Frist gehabt, um den kompletten Auftrag widerrufen zu können.
Ich habe den Vertrag 14903680 am selben Tag per Internet gekündigt, und sofort wurde im Internet meine Kündigung freigeschaltet. Auf der Internetseite 1&1 steht nichts zum Kündigungsdatum!!!
Für mich war damals alles gekündigt und ich musste nichts mehr zahlen. Deshalb habe ich auch in den letzten 12 Monaten nie 1&1 Service benutzt.
Nach einem Jahr habe ich jetzt eine Rechnung bekommen, dass ich noch ein Jahr zahlen muss.
Ich habe zwei Emails zu der 1&1 Kontaktstelle geschickt und jedes Mal eine Absage meiner Rechte von 1&1 Kollegen per Email bekommen.
Entweder ist diese Firma voll von Dieben oder von Leuten, die sehr kundenfeindlich arbeiten.
Wieder jemand der im Forum nach Rechtschreibfehlern sucht und die Probleme der User ganz ausser Acht lässt. Ich bin immer noch der Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann sie ruhig behalten.
Die Sache ist Taktik bei 1und1, da einfache Rechnung:
Wenn drei von 10 geprellten Kunden aus Angst vor Schwierigkeiten zahlen, verdient 1und1 daran etwa 3000 Euro. Die restlichen 7 gehen zum Anwalt, 1und 1 muss stornieren und die Anwaltskosten zahlen, also 7*120 Euro=840 Euro. Ist doch ein lohnendes Gerschäft, oder?
Geht zum Anwalt, ich habe es in derselben Sache auch gemacht. Lasst euch nicht ver..., vor allem nicht von 1und1 !!!!!
Das ist ein Webhosting Vertrag - mit Sicherheit mit einer Domain dabei.
Wenn man statt rummotzen sich mal mit dem Sachverhalt beschäftigt und nicht immer auf plattgekauten und unvollständigen Auszügen des §312.
Die Foren im Internet sind voll mit solchen Motzern, die nicht in der Lage sind sich richtig zu erkundigen!
Bei Schaltung von Domains greift
Das Widerrufsrecht erlischt,...(sinngemäß)
§312d (3).2
..., wenn mit der sofortiger Ausführung begonnen wurde - wenn dies gewünscht ist
§312d (4).1
Besteht nicht, wenn nach Kundenspezifikation angefertigt wurde
Eine Domain ist IMMER eine individuelle Bestellung, auch wenn der Vorgang automatisiert erfolgt.
Mein Tip:
Geht zum Rechtsanwalt, lasst euch für 80 EUR mal den Kopf waschen und informiert euch, bevor ihr das Internet zumüllt.
Sorry - für die harten Worte.
Aber wenn Leute zu faul zum Lesen und sind und sich nicht informieren
- keine AGB's lesen (das Kleingedruckte gehört halt dazu!!!)
- dann auch noch Bestellungen aufgeben, die Sie dann direkt widerrufen wollen
- dann müssen Sie halt mal in den sauren Apfel beißen und die bittere Erfahrung machen, dass Sie den Blödsinn auch auslöffeln müssen, den Sie verzapft haben und nicht immer den Providern in die Schuhe schieben.
Da hab ich echt kein Verständniss dafür.