Von primastrom beantwortete Beschwerde. | 369 Views | 03.02.2017 | 15:30 Uhr
geschrieben von Annemarie Scholtyssek

primastrom GmbH

Mahnungen, Einschüchterungen und Drohungen

Bestell-/Kundennummer: 7890038426

Meine fast 90-jährige Mutter bezieht seit einigen Jahren ihren Strom über Primastrom. Das lief auch einige Zeit problemlos.

SCHLAGWORTE

Im letzten Herbst gab es sehr unerfreuliche Ereignisse im Zusammenhang mit einem dubios zustande gekommenen Mobilfunkvertrag mit Primastrom (siehe meine Beschwerde in Reclabox vom Beschwerde-Nr.: 129564 vom 10.11.2016) mit viel unschöner Aufregung für die alte Dame. Dieser Konflikt scheint nun, zumindest auf dem Papier beigelegt zu sein, wenn auch offene Forderungen meiner Mutter für entstandene Kosten u. a. wegen der Rücksendung einer nichtbestellten Ware durch Primastrom bisher nicht beglichen worden sind. Das Vertrauensverhältnis zu Primastrom war dadurch grundlegend zerstört, weshalb meine Mutter die Einzugsermächtigung widerrief und den bestehenden Laufzeitvertrag für die Stromlieferungen zum Vertragsende kündigte (leider erst 2018!). Die monatlichen Abschläge für die Stromlieferungen erfolgen seitdem per Überweisung und zwar beleghaft am 06.10.2016, 15.11.2016, 09.12.2016 und 07.01.2017 in vereinbarter Höhe. Am 04.10 2016 wurden bei meiner Mutter durch Primastrom 20,98 Euro (Bemerkung: Ausgleich) abgebucht, am 20.12.2016 erfolgte eine Gutschrift durch Primastrom über 32,82 Euro. Zu diesen „Kontobewegungen“ gab es keinerlei schriftliche Abrechnungen oder Infos/Erklärungen durch Primastrom.

Vor wenigen Tagen erhielt meine Mutter eine Mahnung von Primastrom. Inhalt (sinngemäß) -wir haben Sie wiederholt um Bezahlung gebeten Mahnstufe 2 vom 26.11.2016 über 6,50 Euro, Mahnstufe 1 vom 02.01.2017 über 34,- Euro + 2,50 Euro Mahngebühr - letztmalig Gelegenheit zur Zahlung von 43,- Euro incl. Mahngebühr bis 17. 01. 2017 danach:

-vollständige Sperrung des Stromanschlusses + 150,- Euro Abschaltgebühr
-Erhebung einer Betrugsanzeige
-Übergabe der Nutzerdaten zum Eintrag an Schufa und weitere Auskunfteien
- als Anlage eine sehr große Kopie eines Gerichtsurteils “Im Namen des Volkes“, in der das (namengeschwärzte) Urteil des Amtsgerichts Göttingen über Stromdiebstahl abgedruckt ist, in dem es um eine Schadenssumme von über 1500 Euro geht.

Für meine Mutter hieß das in ersten Augenblick: „Wenn ich nicht sofort bezahle, wird mir der Strom abgeschaltet, ich erhalte eine Betrugsanzeige und muss 1500 Euro Strafe zahlen“.

Primastrom, sie sollten dringend Ihre Kommunikation verbessern!

Nirgendwo geht aus diesem Schreiben hervor, um welche ausstehenden Zahlungen /offene Rechnungen es sich dabei handelt. Es sind auch vorab keine Zahlungsaufforderungen/ Rechnungen bei meiner Mutter eingegangen. Zudem hat es ja im Dezember eine ungeklärte und nicht begründete Gutschrift auf das Konto meiner Mutter über 32,82 gegeben, die ja völlig konträr zu Ihrer Aussage eines ausstehenden Betrages steht und ggf. mit dieser hätte verrechnet werden können. Wenn Zahlungen ausstehen sollten, würde/hätte meine Mutter diese längst beglichen. Daraufhin hat meine Mutter (wie gesagt, in wenigen Tagen 90 Jahre alt!) versucht, den Primastrom-Kundenservice telefonisch zu erreichen. Dort wurde ihr (ein Herr Bothe war am Apparat) gesagt, sie solle die Mahnung erst mal zur Seite legen, da haben schon mehrere Kunden angerufen, man wolle den Fall erst nochmal prüfen. Konkrete Fragen nach der Mahnungsursache/ausstehender Zahlung und weiterem Vorgehen wurden nicht beantwortet.

Dann habe ich am 17.01.2017 telefonischen Kontakt zu Primastrom aufgenommen. Der Mitarbeiter, Herr Kemper, hat sich quasi entschuldigt und mir mitgeteilt, dass der monatliche Abschlag ab Dezember 2016 sich um 4 Euro auf 34,-Euro erhöht hat, das Abrechnungsschreiben für 2016 und die Ankündigung der Abschlagserhöhung aber nie an meine Mutter versendet wurde. Meine Mutter konnte also gar nicht wissen, dass der Abschlag erhöht wurde. Warum, konnte Ihr Mitarbeiter mir nicht sagen, wollte aber die Mahnungen stornieren und das Abrechnungsschreiben mit der nun ausstehenden Nachzahlungsforderung (2 x 4 Euro für Abschlagserhöhung Dezember und Januar) sofort prüfen und veranlassen. Wir sollten dieses angekündigte Schreiben abwarten. Woher die vorausgegangenen Mahnungsbeträge vom November 2016 kamen, konnte er mir nicht sagen.

Statt der zugesagten Abrechnung und Nachforderung bekam meine Mutter gestern ein weiteres Mahnschreiben, datiert vom 20.01.2017, exakt mit denselben massiven Drohungen und Abschaltungsankündigung zum 27.01.2017, diesmal über 15,50 Euro, wobei ebenfalls unklar ist, worauf diese Mahnung sich bezieht.

Bis heute ist keine Ankündigung der Abschlagserhöhung eingegangen, wir können nichts bezahlen, worüber wir nicht schriftlich informiert wurden.

Da uns ja auch keine sachliche Begründung für diese Erhöhung vorliegt, wir also nicht wissen, warum, wie und was genau sich erhöht hat, ist Primastrom der gesetzlichen Informationspflicht nicht nachgekommen. Sollte eine Strompreiserhöhung vorliegen, hätte Primastrom uns möglicherweise ein außerordentliches Kündigungsrecht vorenthalten, das wiederum wäre gesetzeswidrig. Deshalb behalten wir uns bis zum Eingang eines Abrechnungsschreiben für 2016 und der Ankündigung der Abschlagserhöhung ein rückwirkendes außerordentliches Kündigungsrecht vor. All das ist sehr beunruhigend für eine alte Dame, die nun befürchtet, mitten im Winter vor einer Stromabschaltung zu stehen und eine Betrugsanzeige sowie negative Schufa-Einträge zu erhalten. Primastrom wirft uns Betrug vor, fühlt sich aber nicht mal bemüht, diesen Vorwurf auch nur ansatzweise bzw. nachvollziehbar zu begründen.

Diese Mahnungen erfüllen den Tatbestand der versuchten Nötigung und wir setzen Primastrom eine Frist zur vollständigen schriftlichen Aufklärung des Sachverhalts innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung in Reclabox. Ansonsten erfolgt Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft. Meldung an die Bundesnetzagentur ist geplant, Vorabklärung bei Rechtsschutzversicherung ist in Arbeit, Kontakt zu öffentlichen Medien ist angebahnt. Primastrom versucht, eine Zahlung zu erzwingen, die bisher nicht begründet werden konnte. Wenn berechtigte Forderungen nachweislich ausstehen sollten, würde meine Mutter diese sofort begleichen. Nochmal: Wenn Primastrom berechtigte Forderungen plausibel nachweisen kann, und glaubhaft belegt, dass diese Forderungen meiner Mutter in verständlicher Form zu einem vernünftigen Zeitpunkt angezeigt wurden, werden diese sofort, also innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfristen beglichen.

Ohne das Abrechnungsschreiben für 2016 und die Ankündigung der Abschlagserhöhung hat Primastrom keinerlei Forderungen an meine Mutter zu stellen. Änderungen sind immer rechtzeitig im Vorfeld anzukündigen und zu begründen.

Fiktive Mahnstufen, ohne Beweis der Ursprungsforderung und des Zahlungsverzuges werden nicht akzeptiert.

Meine Forderungen:

1. vollständige schriftliche Klärung/Begründung Ihrer Forderungen innerhalb von 10 Tagen

2. umgehende Zusendung von Abrechnungsschreiben für 2016 und Ankündigung der Abschlagserhöhung wie am 17.01.2017 durch Ihren Mitarbeiter zugesichert

3. schriftliche Darstellung/ Klärung aller Zahlungsbewegungen auf dem Kundenkonto meiner Mutter seit Oktober 2016

4. Schriftliche Entschuldigung und Rücknahme aller unbegründeten Forderungen gegenüber meiner Mutter

5. Bei Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsrechtes sofortige Umsetzung und Kündigungsbestätigung.

Für mich liegt eine Vorsorgevollmacht meiner Mutter vor, ich bin also berechtigt im Namen meiner Mutter zu agieren.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Siehe Textende!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.02.2017 | 12:16
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Scholtyssek,

wie Sie zutreffend mitteilen, haben wir uns aufgrund Ihrer Anfrage im November entschlossen, den Telekommunikationsvertrag Ihrer Mutter kulanterweise wieder zu beenden und die diesbezüglichen Mahnungen und Rechnungen zu stornieren.

Selbstverständlich liegt uns auch viel daran, Ihre Mutter als zufriedene Kundin weiterhin zu behalten. Daher möchten wir uns bei ihr für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen. Wir haben den Fall einer Prüfung unterzogen und mussten feststellen, dass unsere Forderungen berechtigt sind.

Die offenen Posten betreffen teilweise den Abschlag für Januar in Höhe von 13,00 EUR, den Abschlag für Februar in Höhe von 34,00 EUR und die angefallene Mahngebühr. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass wir die monatlichen Beträge stets erst nach einer Mahnung, also verspätet, erhalten. Die monatlichen Abschläge sind von Ihrer Mutter im Voraus zu entrichten. Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir Sie, dies in der Zukunft zu beachten. Eine Kopie der Rechnung für das Jahr 2016 als auch eine Übersicht der Zahlungsbewegungen auf dem Konto Ihrer Mutter werden wir wunschgemäß per Post übersenden.

Entgegen Ihrer Auffassung wurde Ihre Mutter über die Anpassung bei den gesetzlichen Umlagen, Abgaben und Netzentgelten 2017 mit Schreiben vom 08.11.2016 informiert. Auch dieses Schreiben werden wir Ihnen in Kopie zur Verfügung stellen. Eine rechtzeitige Kündigung liegt uns jedoch nicht vor, sodass wir Ihrem Wunsch einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht entsprechen können.

Wir hoffen, dass wir Ihnen den Sachverhalt verständlich darstellen konnten, und freuen uns weiterhin auf die Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


10.02.2017 | 14:21
von ReclaBoxler-9433196 | Regelverstoß melden
Sau gut. PrimaStrom wusste Anfang Januar schon, dass Ihr Mutter den Februar-Abschlag (angeblich?) nicht zahlen würde.

Ebenfalls ist ein angebliches Schreiben vom November keine Auflistung der aktuellen offenen Posten.

Sie tun mir wirklich leid. Drücke die Daumen, dass Sie da bald rauskommen.

Allerdings empfehle ich, die Abschläge pünktlich zu zahlen. der 15. ist definitiv zu spät.

16.02.2017 | 18:53
von Annemarie Scholtyssek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir warten auf die endgültige Abwicklung.


02.03.2017 | 20:08
von Annemarie Scholtyssek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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