Stromio GmbH (Kaarst)
Preiserhöung EEG Umlage /Sonderkündigungsrecht
Bestell-/Kundennummer: 12316642
Gleich nach der ersten Ja-Abrechnung Preiserhöhung auf der Abrechnung! Nicht ein extra Schreiben!
Das ist nicht geschehen und somit habe ich am 18.01.2017 von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Stromio /Grünwelt will diese Sonderkündigung allerdings nicht akzeptieren und bestätigte mir die Kündigung zum 31.12.17. Stromio beharrt darauf, dass mir kein Sonderkündigungsrecht zusteht und die Erhöhung und weitergabe der EEG-Umlage, KWK, §19 StromNEV, Umlage LAV und Offshore § 17 EnWG ohne Benachrichtigung und Sonderkündigung zu akzeptieren ist, weil es Steuern und hoheitliche Abgaben sind. Auf die Urteile des LG Düsseldorf Az: 14d O 04/15 habe ich hingewiesen (auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist).
Ebenso hat der EuGH so eine Klausel Preise einseitig anheben zu können für nichtig erklärt. Stromio beharrt darauf das, dass Urteil des LG Düsseldorfs noch nicht rechtskräftig ist! Nach der gängigen Rechtsprechung wird auch der BGH dieses Urteil bestätigen falls sich Stromio wirklich traut vor den BGH zu ziehen! . Ich verstehe auch nicht, wie man nach mehreren verlorener Instanzen noch so eine Arroganz als Anbieter haben kann.
13.02.2017 | 14:13
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Der geschilderte Sachverhalt wird bereits unter ID: 135690 bearbeitet. Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Daher bitten wir Sie die vorliegende Beschwerde als gelöst zu kennzeichnen.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Beschwerde ist gelöst