Stromio GmbH (Kaarst)
Preiserhöhung EEG Umlage /Sonderkündigungsrecht
Bestell-/Kundennummer: 12316642
Stromio Sonderkündigung Sonderkündigungsrecht Umlage Urteil.
Stromio verweigert meine Sonderkündigung zum 28.02.2017. Stromio hätte meines Erachtens diese Preiserhöhung mitteilen müssen und mir deutlich ein Sonderkündigungsrecht einräumen müssen. Das ist nicht geschehen und somit habe ich am 18.01.2017 von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Stromio will diese Sonderkündigung allerdings nicht akzeptieren und bestätigte mir die Kündigung zum 31.12.2017. Stromio beharrt darauf, dass mir kein Sonderkündigungsrecht zusteht und die Erhöhung und weitergabe der EEG-Umlage, KWK, §19 StromNEV, Umlage LAV und Offshore § 17 EnWG ohne Benachrichtigung und Sonderkündigung zu akzeptieren ist, weil es Steuern und hoheitliche Abgaben sind.
Auf die Urteile des LG Düsseldorf Az: 14d O 04/15 habe ich hingewiesen (auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist).
Ebenso hat der EuGH so eine Klausel Preise einseitig anheben zu können für nichtig erklärt. Stromio beharrt darauf das, dass Urteil des LG Düsseldorfs noch nicht rechtskräftig ist. Nach der gängigen Rechtsprechung wird auch der BGH dieses Urteil bestätigen falls sich Stromio wirklich traut vor den BGH zu ziehen. Ich verstehe auch nicht, wie man nach mehreren verlorener Instanzen noch so eine Arroganz als Anbieter haben kann.
Daher fordere ich Sie hiermit nochmal auf meine Sonderkündigung zum 28.02.2017 zu bestätigen.
27.01.2017 | 08:13
Abteilung: Kundenservice
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