Durch gas.de gelöste Beschwerde. | 168 Views | 22.02.2017 | 12:47 Uhr
geschrieben von Werner Discher

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Kaarst)

Gas.de verweigert Kündigung per Fax trotz fristgerechter Sendung

Bestell-/Kundennummer: 14473394

Gas.de verweigert die eigenhändig unterschiebene Kündigung per Fax, obwohl diese fristgerecht einging und auch von gas.de zur Kenntnis genommen wurde

Mit Datum vom 16.01.2017 habe ich mit eigenhändig unterschriebenem Fax meinen Gasliefervertrag fristgerecht zum 28.02.2017 gekündigt (eine Sendebestätigung liegt vor). Als Antwort lehnt gas.de meine Kündigung ab, mit der Begründung:

SCHLAGWORTE

. Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihr Fax vom 16.01.2017.

Mit Bedauern haben wir Ihren Kündigungswunsch erhalten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per Fax nicht anerkennen können. Gemäß den für Sie gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (beispielsweise Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu. .

.

Daraufhin antwortete ich per E-Mail, dass ich keinesfalls ein Computerfax o. ä. genutz habe, sondern eine eigenhändig unterschriebene Kündigung gefaxt habe und gas.de doch nun bitte meine Kündigung akzeptieren möge. Auf diese E-Mail bekam ich folgende Antwort:

. Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17.01.2017.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per E-Mail nicht anerkennen können.

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die dem zwischen Ihnen und unserem Unternehmen geschlossenen Liefervertrag zugrunde liegen, bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (beispielsweise Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu.

Die seit dem 01.10.2016 geltende neue Rechtslage aus § 309 Nr. 13 BGB, wonach in AGB keine strengere Form als die Textform vereinbart werden darf, gilt nach Art. 229 § 37 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) ausschließlich für Verträge, die ab dem 01.10.2016 geschlossen worden sind. Da Ihr Vertrag vor diesem Datum abgeschlossen wurden, gilt die in den AGB vereinbarte Schriftform demnach für Sie weiterhin fort.

Die neue, seit dem 01.10.2016 geltende Rechtslage wurde von unserem Unternehmen selbstverständlich bereits in die AGB aufgenommen und findet entsprechend auf alle ab dem 01.10.2016 geschlossenen Verträge Anwendung. .

.

Ich habe daraufhin mein original Fax-Schreiben mit dem Hinweis auf mein Fax vom 16.01.17 samt Sendebericht am 20.01.2017 nochmals per Einschreiben an gas.de gesandt.

Es kam dann ein Hinweis zu einem Dokument, was in meinem gas. de-Kundenaccount hinterlegt sei. Hier bestätigte man mir meine Kündigung zum 28.02.2018 (!). Auf meine E-Mail, dass es sich wohl um ein Versehen handeln müsse, es müsste richtig heissen:

28.01.2017

kam schließlich keinerlei Antwort mehr.

Es ist offensichtlich, dass gas.de hier eine Hinhaltetaktik fährt, die in keiner Weise seriös und und in dieser Form absolut inakzeptabel ist. Außerdem müsste gas.de klar sein, dass ein Fax zur Terminwahrung durchaus gültig ist, insbesondere, wenn es durch den postalischen Versand des Originals nochmals legitimiert wurde.

Frech finde ich, dass gas.de die Kündigung zum 28.01.2018 akzeptiert, aber zum 28.01.17 nicht. Ein Schelm wer sich dabei nichts denkt. Hier geht es einzig darum, den Kunden für ein weiteres Jahr vertraglich zu verpflichten.

Sollte meine Kündigung zum 28.01.2017 nicht anerkannt werden, werde ich meinen Rechtsanwalt beauftragen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Schade, von einem Gasanbieter dieses Formats hätte ich solche Geschäftsgebaren nie erwartet. Traurig!

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Meine Forderung an gas.de Versorgungsgesellschaft mbH: Bestätigung der fristgerechten Kündigung zum 28.02.2017


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


22.02.2017 | 13:00
von Werner Discher gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gas.de hat sich kurz vor Veröffentlichung hier bei ReclaBox bei mir gemeldet und wir haben uns einvernehmlich auf eine Kündigung zum 15.03.2017 geeinigt. Schade, dass man immer erst mit weiteren Schritten drohen muss, bevor man zu seinem Recht kommt.!




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