Von Enervatis beantwortete Beschwerde. | 320 Views | 03.02.2017 | 15:54 Uhr
geschrieben von Ina-A. Busch

Enervatis (Weilheim in Obb)

Eigenmächtige erhöhung Abbuchung - keine Reaktion auf Kündigung

Bestell-/Kundennummer: 184417

Enervatis hat eigenmächtig und ohne Vorankündigung die Abbuchung des Stromabschlags von 177 € auf 444 € erhöht - nach telefonischer Rückfrage am 4.1.17 erhielt ich folgende Aussage: Die schriftliche Mitteilung wäre an mich per Post herausgegangen, ich hätte das Schreiben in der Post gehabt - ich sagte, daß ich kein Schreiben per Post bekommen habe - bat die Mitarbeiterin mir den Brief kurz per Mail durchzuschicken. Die MA sagte mir, daß sie keine MAils versenden KANN, darauf hin bat ich sie mir die Unterlagen erneut per Post zuzuschicken sie sagte mir dieses zu.

SCHLAGWORTE

Fehlanzeige - keine Post von Enervatis. Weiterhin teilte mir die MA mit, dass mein Vertrag zum 31.01.2017 auslaufen würde, da ich einen Jahresvertrag abgeschlossen habe. Gut! Ich verfasste ein Einschreiben mit Rückschein, daß die Abschläge wie oben beschrieben ohne mein Wissen erhöht wurden, lies die zwei Abschläge von 444 € Rückbuchen und überwies den alten Betrag 177 € je Monat also 354 €. Weiterhin schrieb ich, daß ich den Zählerstand am 31.01.17 ablesen würde und dann die Endabrechnung begleichen würde. Ich entzog Enervatis weiterhin die Einzugsermächtigung und forderte eine Kündigungsbestätigun an.

Gestern 26.01.17 erhielt ich von der Kanzlei Stapf in Offenburg eine Androhung und Zahlungsaufforderung über 668 € da ich die Mahnungen von Enervatis ignoriert habe! Ich habe niemals eine Mahnung erhalten - sehr merkwürdig - die Kanzlei Stapf hat auch keine Kopie der angeblichen Mahnung beigelegt.

Ich habe KEINE Post von Enervatis bekommen -!
Was tun?

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Meine Forderung an Enervatis: Zwischenabrechnung vorlegen, Mahnverfahren einstellen, Kündiung bestätigen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.02.2017 | 17:45
Firmen-Antwort von: Enervatis
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Schütz,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne haben wir direkt per E-Mail zu Ihren Anliegen Stellung genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Enervatis

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Kommentare und Trackbacks (5)


03.02.2017 | 16:10
von Ina-A. Busch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe dem Anwalt (Kanzlei Stepf) von Enervatis und Enervatis per Einschreiben den Zählerstand per 31.1.17 mitgeteilt. Alle Vorwürfe zurückgewiesen, die Unterlagen und eine ordentliche Rechnung angefordert. 10 Frist gesetzt. Am 31.1.17 abgeschickt.


04.02.2017 | 14:06
von ReclaBoxler-3575247 | Regelverstoß melden
Schalten Sie die Schlichtungsstelle Energie ein. Für Sie kostenlos und der Energiedienstleister muss dies diese bezahlen. Nur so kommen Sie zu ihrem Recht. Sie werden sehen wie schnell die dann springen. Alles schon mitgemacht. Inkasso Stapf kenne ich. Nicht die Gebühr zahlen. Widersprechen und nur den ursprünglichen Betrag an Energiedienstleister zahlen. Das ist ungesetzliches Verhalten von Stapf und Co. Unglaublich, das sollte eigentlich schon zur Anzeige gebracht werden.

12.02.2017 | 18:10
von Ina-A. Busch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stapf hat Abschlag wieder auf 177 Eur heruntergesetzt, Mahnwesen eingestellt, Mahnkosten sind ausgebucht.
Enervatis hat keine Abrechnung vorgelegt, Kündigung erst für 2018 bestätigt. Nach telefonischer Nachfrage bei Enervatis (Frau Maier) hätten wir angeblich ein Potzustellungsproblem. unverschämt - ich will diesen Vertrag sofort beenden. Schlichtungsstelle Energie geht bei mir nicht, da ich eine Reit Anlage betreibe.
Habe zum 31.01.17 den Strom abgelesen und Enervatis per Einschreiben Rückschein gesendet.


19.02.2017 | 18:53
von Ina-A. Busch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Brief Erhöhung Abschlag und Abrechnung NICHT erhalten.


07.03.2017 | 10:04
von Ina-A. Busch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch immer keine Schlußabrechnung bzw. Abrechnung erhalten - keine Reaktion von enervatis!




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