Stromio GmbH (Kaarst)
Stromio akzeptiert Kündigung nicht, holt Einschreiben nicht ab
Bestell-/Kundennummer: 000123293815
Ich wollte mein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen, nachdem ich beim Eintragen des Zählerstandes festgestellt habe, dass ein Schreiben im Kundenbereich unter "Meine Dokumente" auf eine anstehende Preiserhöhung hinweist. Dass ich per E-Mail auf dieses Schreiben hingewiesen worden wäre, ist mir nicht bekannt.
Um die Frist zu wahren, habe ich per E-Mail sowie per Einschreiben gekündigt. Ein Anruf bei der Hotline, mir eine Postadresse (statt der des Postfachs) des Kundenservices zu geben (und so eine Adresse muss ja existieren), wollte mir der Kundenservice nicht helfen: So eine Adresse würde nicht existieren und ganz offensichtlich arbeiten alle Mitarbeiter des Kundenservices direkt (!) im Postfach.
Dass die Schreiben sowieso nicht aus dem Postfach abgeholt werden, gehört wohl genauso zum Geschäftsgebahren, wie die ständigen Antworten mit automatisch zusammengestellten Texten, die nichts mit dem eigentlichen Inhalt des Themas zu tun haben.
Um meinem Kündigungswunsch dann nochmals Ausdruck zu verleihen, habe ich zusätzlich per Telefax gekündigt. Dazu habe ich das Kündigungsschreiben ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und es anschließend gefaxt.
Ich fordere eine Bestätigung der Kündigung und verweise u. a. auf das Urteil des LG München, das hier verständlich ( www.spiegel.de/netzwelt/web/lg-muenchen-online-dienste-muss-online-kuendigung-akzeptieren-a-959572.html) erläutert wird.
Viele Grüße
Michael Müller
30.01.2017 | 09:54
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Müller,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
das Einschreiben nicht abgeholt werden, ist nun doch eine recht kindliche Verhaltensweise. Früher nannte man sowas die Vogel-Strauß-Politik. (weil der Strauß den Kopf einfach in den Sand steckt).
Aber zur Sache:
Wenn man die Kündigung auf zwei verschiedenen voneinander getrennten Wegen nachweisen kann, was ja hier der Fall zu sein scheint, hat man bei der Schlichtungsstelle und auch bei Gericht meistens gute Karten.
Üblicherweise wird das gleichzeitige Versagen zweier getrennter Übertragungswege als unwahrscheinlich gewertet.
Mfg.
Bernd Brinker
Gerade erhalte ich von der Post die Nachricht, dass das versandte Einschreiben bereits am Folgetag (also am 20.02.) abgeholt wurde - insofern war meine Vermutung falsch - auf die Kündigung per Brief wurde aber nicht reagiert, sie wurde sogar am 28.01. bei besagtem Schreiben mit der Kündigung aus Kulanz noch verschwiegen.