282 Views | 28.01.2017 | 14:36 Uhr
geschrieben von Hans Schmitz

O2 (München)

Berechnung von nicht geführten Gesprächen durch O2

Mit der Mobil-Rechnung vom 23.12.2016 wurde eine Verbindung zu einer "Premium Kurzwahl" ein Drittanbieterentgeld in Höhe von 11,94 Euro abgerechnet.

Dieses Gespräch wurde niemals geführt.

Ein unbeabsichtigter Anruf ist ausgeschlossen, da das Handy mit Fingersensor geschützt ist.

Es war eine "vollständige Drittanbietersperre" eingerichtet.

Ich habe gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt. Von O2 kamen bisher nur unsachliche Standardschreiben. Meine Einspruchsgründe wurden nicht mit einem Wort erwähnt. Ich habe jetzt erstmal die Einzugermächtigung gekündigt und den Betrag zurückbuchen lassen. Ich habe nur den unstrittigen Betrag bezahlt.

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Meine Forderung an O2: Korrigierung der Rechnung, Streichung der unberechtigten Drittanbieterberechnungen.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


04.02.2017 | 15:01
von Hans Schmitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider stellt sich p2p in dieser Reklamation tot.


18.02.2017 | 18:42
von Hans Schmitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.03.2017 | 18:54
von Hans Schmitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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