Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 406 Views | 30.01.2017 | 11:19 Uhr
geschrieben von G. H.

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

60,- € Cashback für Abschluß DSL-Vertrag

Bestell-/Kundennummer: 6050926

Meine Bestellung, DSL- Vertrag bei der Telekom wurde am 25.06.2015 bestätigt.

Ich hatte die fristgerechte Kündigung verpasst. Somit konnte der Wechsel erst am 09.09.2016 erfolgen. Von Telekom wurden die versprochenen Zusagen eingehalten.

An Check24 wurde die, wie gefordert, ERSTE Rechnungskopie vom neuen Anbieter innerhalb der geforderten vier Wochen eingereicht. Vorsichtshalber per Fax und weil ich in diesem Staat niemand mehr traue ein Einschreiben mit Rückschein am 11.10.2016 per Post geschickt.

Chashback soll nach Rechnungsprüfung automatisch auf das beim neuen Anbieter hintelegte Konto überwiesen werden. Soweit ok.

Dass aber die erste rechnung spätestens innerhalb von vier Wochen eingereicht werden muss weil diese sonst verfällt, ist für mich der heimliche Versuch zu betrügen.

Dass der Chashback erst nach ca. 16! Wochen ausgezahlt werden soll, wirft bei mir die Frage auf ob die wohl noch ganz dicht sind.

G. H.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Aufforderung zur Zahlung von 60,00 € Cashback


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.01.2017 | 11:19
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Leider benötigen wir noch immer Ihre Bankverbindung. Diese hatten wir bereits im Oktober zweimal angefragt, jedoch keine Rückmeldung erhalten.

Bitte senden Sie uns daher Ihre Bankdaten an Kommunikationcheck24.de.

Vielen Dank und viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


09.02.2017 | 14:04
von G. H. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weshalb wird von CHECK24 so dreist gelogen?
Es gab keine Kontakte.Tel.Nr. (Festnetz) ist noch aktuell. Mail sowie Kontonummer auch.

Text Von CHECK24:
Um Ihren Cashback zu erhalten, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihrer ersten Monatsabrechnung spätestens vier Wochen nach Rechnungsdatum zu. Nachdem die Rechnung bei Check24 eingegeangen ist, prüfen wir, ob Ihr Auftrag tatsächlich via Check24 erfolgte. Liegt uns zudem die Bestätigung vom Anbieter vor, erhalten Sie den Cashback innerhalb von ca. 16 Wochen auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung.

Es ist also alles was benötigt wird vorhanden!
Wer die eigenen Bedingungen lesen kann ist im Vorteil.


10.02.2017 | 09:46
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

wie soeben mit Ihrer Ehefrau telefonisch besprochen, benötigen wir bitte noch Ihre Bankverbindung. In unserem System werden diese Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nach 12 Monaten gelöscht (Ihr DSL Auftrag ist von Juni 2015).

Bitte wenden Sie sich an Frau Harfmann, die Kontaktdaten liegen Ihrer Ehefrau vor.

Vielen Dank und viele Grüße

Ihr CHECK24-Team



14.02.2017 | 09:18
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

wir hoffen, der Fall konnte zu Ihrer Zufriedenheit geklärt werden.

Vielen Dank für Ihre Geduld und viele Grüße

Ihr CHECK24-Team



16.02.2017 | 18:25
von G. H. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es sollte also an der nicht mehr vorhandenen Bankverbindung liegen. Eine Mail oder Anruf aufs Festnetz wären angekommen.
Ist nach Kontakaufnahme von Check24 schnell erledigt worden.
Dank an ReclaBox
G. H.




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