2732 Views | 19.07.2008 | 15:01 Uhr
geschrieben von Kathleen Braatz

ARGE Ahrensburg (Ahrensburg)

ARGE setzt Bedürftige einfach auf die Straße

Man sagt ja immer, in Deutschland ist es eigentlich fast unmöglich, obdachlos zu werden - dann werden sich jetzt viele wundern!

SCHLAGWORTE

Am 01.07.2008 bin ich mit meinem Lebenspartner in die Nähe von Hamburg gezogen, da wir beide einen neuen Job dort aufgenommen haben. Mein Arbeitgeber hatte sich bereit erklärt, die erste Miete und die Mietkaution für die neue Wohnung zu übernehmen. Dummerweise hatte ich nicht daran gedacht, das alles auch schriftlich mit ihm festzuhalten und verließ mich auf sein Wort.

Natürlich musste alles anders kommen. Er zahlte nicht, so das mir und meinem Lebenspartner nichts anderes übrig blieb, als einen Antrag bei der ARGE zu stellen. Gesagt, getan, saßen wir im Auto auf dem Weg zur ARGE in Norderstedt, die uns einen Haufen Zettel mitgab und uns mitteilte, wir müssten doch nach Bad Oldesloe, da man hier gar nicht zuständig für uns sei.

Nun gut, dann fuhren wir eben nach Bad Oldesloe. Dort angekommen, musste ich erst einmal eine Nummer ziehen. 12 Leute vor mir - das müsste doch schnell gehen. Denkste ... - fast zwei Stunden später stand ich dann mit meiner Nummer in der Anmeldung und die gute Frau dort meinte nur, sie könne uns hier ja gar nicht helfen, da wir ja gar keine Leistungen über die ARGE beziehen. Darauf hin zeigte ich ihr die fristlose Wohnungskündigung von unserem Vermieter, was die Dame aber immer noch nicht beeindruckte. Erst nachdem ich schon etwas lauter wurde, weil ich mir langsam ziemlich veralbert vorkam, griff sie zum Telefonhörer, um sich zu informieren, was man denn für uns tun könne.

Die Antwort war `NICHTS!´, da ich ja erst die Anträge ausfüllen müsste. Darauf hin hielt ich ihr den Papierhaufen vor die Nase, den ich schon in Norderstedt bekommen hatte, und endlich schien die Dame zu verstehen, worum es ging.

Aber wie sollte es auch anders sein, auch in Bad Oldesloe waren wir falsch. Man gab uns die Anschrift von der ARGE in Ahrensburg und im Eiltempo fuhren wir dort hin.

Die junge Frau am Empfang wollte mir gleich wieder einen Termin aufs Auge drücken, und nachdem ich auch hier wieder lauter werden musste, ließ man mich endlich zur Leistungsabteilung.

Dort wurde ich zurecht gewiesen, dass ich doch Termine vereinbaren müsse und Anträge ausfüllen solle. Dann kam ich endlich zu Wort, gab ihr meine Anträge und alle Kopien dazu und erklärte ihr, dass man uns von einer ARGE zur nächsten geschickt hatte und das wir keine Zeit hätten, auf einen Termin zu warten, da man uns die Wohnung kündigen wolle.

Die sah sich ganz unbeeindruckt die Anträge an und meinte nur, die Wohnung sei ja viel zu teuer. Und weiter ging es zu meinem Arbeitsvertrag. Murmelnde Worte ... und dann sagte sie eiskalt - ALSO, ICH KANN HIER KEINE BEDÜRFTIGKEIT ERKENNEN! Ich versuchte ihr, schon mit den Tränen kämpfend, zu erklären, dass es nicht darum ginge, die Wohnung zukünftig zu bezahlen - denn das könnten wir ab Mitte August selber mit unserem Gehalt tun - sondern darum, das wir jetzt die finanzielle Hilfe brauchen, um nicht arbeits- und wohnungslos zu werden. Doch wieder nur Kopfschütteln und die Mitteilung, dass wir nicht bedürftig seien, da wir ja Arbeitslosengeld (zusammen 664€) bekommen hätten und sie nichts dafür könne, dass wir falsch gewirtschaftet hätten.

Daraufhin gab man mir die Anträge zurück und ich wurde nach Hause geschickt mit den Worten, dass der Vermieter uns ja erst mit einer Räumungsklage aus der Wohnung bekommen würde und man die Kaution mit einer Bankbürgschaft decken könnte. Am selben Nachmittag bekam ich dann von einer Bekannten die Telefonnummer vom Arbeitslosenhilfe-Telefon. Ich rief da an und schilderte meine Situation. Die Frau am anderen Ende der Leitung war total entsetzt und erklärte mir was nun zu tun sei.

Noch sind wir nicht aus der Wohnung raus geflogen, und es sieht sehr gut aus, dass die `netten`Damen und Herren von der ARGE in Ahrensburg mal richtig eines auf die Finger bekommen. Ich ging zum Sozialgericht und holte mir eine einstweilige Verfügung für die ARGE, was soviel bedeutet wie - das Gericht sieht uns als bedürftig und die ARGE muss uns helfen.

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Meine Forderung an ARGE Ahrensburg: Darlehen der ARGE für die erste Miete + Mietkaution


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Kommentare und Trackbacks (7)


02.08.2008 | 15:12
von Kathi | Regelverstoß melden
Na ja ... Wenn zwei Leute von 644 Euro leben müssen, ist das bedürfig. Wir können davon gerade mal Miete und Strom zahlen und dann ist nix mehr da. Aber wir werden uns das nicht gefallen lassen. Die hat ja nicht mal die Anträge da behalten. Und das geht nicht.

30.11.2008 | 14:17
von Kathi | Regelverstoß melden
Aus der alten Wohnung mussten wir leider raus - aber auch um Streit mit dem Vermieter zu vermeiden, der ja schließlich auf sein Geld gewartet hat.
Unsere Job´s gingen leider beim Kampf mit der ARGE auch verloren und wir streiten noch immer. Das Gericht gab uns Recht, doch die ARGE weigert sich einfach die entstandenen Kosten zu zahlen.
Mittlerweile haben wir eine neue Wohnung und auch neue Arbeit, so das wir auf die freundliche Dame die ja immer nur meinte "der Vermieter darf nicht" und "wir können ihnen nicht helfen" sagte, nicht mehr angewiesen sind.
Soviel zum Theme die ARGE hilft dir. ...

11.02.2009 | 14:17
von 3rdman | Regelverstoß melden
In dem Fall zutreffend §22 2 a

Um klare linien zu schaffen muss man sich selbst erst einmal informieren! Ging mir ja genauso.
Also, hier mein Tipp
1.bei google "SGB" eintippen und suchen lassen(gleich die erste Seite nehmen ich glaub die heisst "meine gesetze.de oder so)
2.belesen!(ganz wichtig)
3.sich einen ordentlichen Anwalt suchen der einen beraten kann(am besten jemanden für Sozialrecht)
4.diesen netten Leuten bei der Agentur Feuer unterm Arsch machen
(sachlich versteht sich natürlich und nur mit Hilfe der SGB´s und am besten nur bei den Vorgesetzten bzw. Abteilungsleitern usw., eben die richtig "hohen Tiere" bei der Agentur)
und 5.und letzte Sache
NICHT AUFGEBEN!AM BALL BLEIBEN- auch wenn´s schwer fällt
hilft ware wunder und ich spreche aus Erfahrung...
bei tiefergehenden Fragen könnt IHR euch melden unter

www.3rdman spider monkey web.de

ich helf euch gerne weiter, wenn ich kann

25.04.2009 | 08:29
von JAmes | Regelverstoß melden
Arbeitsagentur Harz IV Sozialgesetzbuch I-..
Leitfaden ALG II Sozialhilfe von A bis Z
ISBN 3-932246-78-0 2009 €10
tinyurl.com/leitfaden-alg2

25.04.2009 | 09:06
von James OReilly | Regelverstoß melden
Arbeitsagentur ..
Frag-einen-Anwalt ..
tinyurl.com/alg2-frag-einen-anwalt

25.04.2009 | 09:26
von James OReilly | Regelverstoß melden
Arbeitsagentur ..
Kundenreaktionsmanagement ..
tinyurl.com/arbeitsagentur-beschwerden
tinyurl.com/aa-beschwerdeformular
Wenn das AA-Beschwerdeformular aufgrund von Sonderzeichen
streikt, schreibe die Beschwerde in Google Docs und
verwende ersatzweise ein Link von Google Docs .
docs.google.com/

24.02.2010 | 17:20
von JAmes | Regelverstoß melden
Auskunftspflichten gemäss §15 SGB I:

www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html

ALGII Leitfaden, Tacheles e.V., Frankfurt

www.scribd.com/doc/27384970/Auskunftsrecht-SGB-I-000



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