Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 440 Views | 30.01.2017 | 23:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7988148

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio/Grünwelt ignoriert Kündigung per E-Mail

Bestell-/Kundennummer: 123210111

Laut BGH, 14.07.2016 - III ZR 387/15 und Grünwelt AGBs ist eine Kündigung in Textform (z. B. E-Mail) ausreichend. Stromio/Grünwelt besteht aber auf die Schriftform (Brief), holt den Brief aber nicht ab.

Nach der als Informationsbrief getarnten Preiserhöhung vom 11.01.2017 (auf Seite 2, gut im Text verpackt), die man auch nur im Grünwelt/Stromio Portal abrufen kann, habe ich natürlich sofort einen neuen Anbieter gesucht. Leider hat Stromio/Grünwelt den Wechsel nicht akzeptiert, da "angeblich" der Vertrag noch bis 2018 läuft.

SCHLAGWORTE

OK, dann kündige ich eben selbst. Per Kontaktformular (Textform) wurde Grünwelt am 18.01.2017 informiert. Darauf erhielt ich am 19.01.2017 eine E-Mail, dass die Textform (E-Mail) nicht zulässig sei. Nach den aktuellen Grünwelt/Stromio AGBs und dem Urteil des BGH vom 14.07.2016 ZR 387/15 ist dies aber möglich, da der Vertrag schließlich auch online (also in Textform) abgeschlossen wurde. Mein Hinweis in einer E-Mail vom 19.01.2017 und einer erneuten Kündigung per Kontaktformular vom 20.01.2017 blieb bislang unbeantwortet. Aus diesem Grund entschied ich mich ebenfalls die Schriftform (also einen Brief) zu schreiben und so die Kündigung zum 3. Mal auszusprechen. Leider holt Stromio/Grünwelt die Post nicht ab, so dass meine Kündigung nicht bearbeitet wird.

Heute wurde dann Stromio/Grünwelt eine Frist bis zum 03.02.2017 gesetzt, die Kündigung zu bestätigen. Falls dies nicht geschieht, wird die Schlichtungsstelle Energie über den Vorfall informiert werden.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sofortige Bestätigung der Kündigung zum 28.02.2017


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Kommentare und Trackbacks (4)


31.01.2017 | 17:42
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Ist es denn tatsächlich (anscheinend und speziell) für Stromio- / Grünwelt-Kunden "so schwer" in den sauren Apfel zu beißen und eine erwünschte Kündigung N U R per Einschreiben mit Rückschein zu versenden?

DANACH kann sich ein jeder etwas klügere Kunde durchaus entspannt zurücklehnen und es sogar auf einen Gerichtstermin mit der dubiosen Firma ankommen lassen.

Freilich, etwas Intelligenz nebst 'Abgebrühtheit' vorausgesetzt!

31.01.2017 | 20:49
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Ich antworte provokant dergestalt:

Die Dummheit der Menschen ist unantastbar; natürlich mit folgender Einschränkung:
Gilt auch IMMER und STETS für die eigene!

Weder ich - noch ein Reclaboxler-1611067 ist dagegen gefeit!

02.02.2017 | 02:38
von ReclaBoxler-7988148 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio/Grünwelt hat sich kurz nach Veröffentlichung auf reclabox per E-Mail gemeldet und die Kündigung bestätigt, sowie im Online-Portal als pdf hinterlegt.


02.02.2017 | 04:20
von K. Hoffmann | Regelverstoß melden
Man schätzt sie nicht sonderlich; "die Intelligenten, " ausgestattet mit Durchsetzungsvermögen machen sie es - sowohl Staaten als auch Unternehmen schwerer, ihre Ziele durchzusetzen.

Es sind 'Störenfriede', die man nach Möglichkeit meidet oder umgeht aber auch, im schlimmsten Fall aller Fälle - mundtod macht, wobei es hier mehrere, "stilsichere Varianten bzw. Methoden" gibt!



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