857 Views | 31.01.2017 | 14:10 Uhr
geschrieben von W. Faßbender

KARSTADT Warenhaus GmbH (Essen)

Ungleichbehandlung von Barzahlern und Kartenzahlern

Heute habe ich bei Karstadt Köln einen Gegenstand im Werte von 14,99 Euro gekauft. Wollte ihn umstauschen; man hat mir aber nur einen Gutschein angeboten. Wenn ich den Gegenstand mit Karte gezahlt, dann wäre mir der volle Betrag wieder gutgeschrieben worden.

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Meine Forderung an KARSTADT Warenhaus GmbH: Wenn schon Kulanz, dann bitte auch den Betrag in Bar wieder zurück.


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Kommentare und Trackbacks (2)


08.02.2017 | 07:31
von W. Faßbender noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.02.2017 | 09:12
von W. Faßbender noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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