Durch Luxair gelöste Beschwerde. | 304 Views | 02.04.2017 | 10:01 Uhr
geschrieben von Marliese Berg

Luxair (Luxemburg)

Sitzplatzreservierung für XXL-Sitze nicht erstattet

Bestell-/Kundennummer: 0090009292

SCHLAGWORTE

Zu der Flugbuchung ZGB6VM vom 24.07.2016 wurde am 05.08. noch nachträglich über das LuxairCallcenter eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung für XXL-Sitze vorgenommen und der Betrag für 2 Personen für Hin- und Rückflug in Höhe von 100,00 € per Kreditkarte bezahlt. Beim Hinflug am 26.11.2016 Luxemburg-Malaga standen auch die gebuchten und bestätigten Sitze 14 C und 14 D zur Verfügung. Beim Rückflug Malaga-Luxemburg am 20.12.2016 jedoch standen die reservierten und bezahlten Sitze nicht zur Verfügung, da die für diesen Flug eingesetzte Maschine gar nicht über XXL-Plätze verfügte. Die ersatzweise zugewiesenen Plätze 2 D + 2E entsprachen in keinster Weise den ursprünglich gebuchten Plätzen. Da Luxair somit eine bereits vorab gezahlte Leistung nicht erbracht hat, machten wir die uns entstanden Kosten für nicht erbrachte Leistungen am 30.12.2016 über das online Kontaktformular der Luxair entsprechend geltend und bekamen am gleichen Tag eine Eingangbestätigung mit dem Hinweis "LuxairGroup misst den Anmerkungen und Kommentaren ihrer Kunden eine große Bedeutung bei". Hiervon konnte ich bislang leider nichts feststellen, es erfolgte keine weitere Reaktion. Eine erneute Nachricht meinerseits vom 15.01.2017, in der ich als bisheriger Dauer-Kunde bei Luxair meinem Unmut Luft machte, blieb bislang ebenfalls ohne Reaktion. Ein Reaktionszeitraum auf eine Reklamation von inzwischen über einem Monat ist absolut unakzeptabel. Würde es sich um eine Billigairline handeln, wäre dies ja noch nachvollziehbar, jedoch nicht bei einer renommierten Fluggesellschaft wie Luxair. Schade, da werde ich mir wohl künftig eine andere Airline suchen müssen.

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Meine Forderung an Luxair: Erstattung der Sitzplatzreservierung für den Rückflug in Höhe von 50,00 €


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Kommentare und Trackbacks (2)


20.04.2017 | 14:11
von Jan Bleckmann | Regelverstoß melden
Fristsetzung via Fax an die Airline. Ansonsten Bank anweisen, dass Geld teilweise zurück zu buchen von der Kreditkarte, da hier eine Leistung nur teilweise erbracht wurde.

MasterCard glaubt in solchen Fällen in aller Regel dem Kunden. Da es keine rechtliche Handhabe gibt wegen fehlender Leistung, wird nach der Rückbuchung (Teil-Chargeback) nichts weiter passieren.

14.05.2017 | 10:46
von Marliese Berg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde im Januar bei Reclabox eingereicht und dort erst im April veröffentlicht. Insofern musste ich andere Lösungsansätze suchen.




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