Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 396 Views | 07.02.2017 | 16:03 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5225248

voxenergie GmbH (Berlin)

Sonderkündigung zwecks Preiserhöhung nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: 8790091995

Am 05.12.2016 teilten sie mir Ihre Preiserhöhung zum 01.01.2017 mit. Mit Schreiben vom 14.12.2016 machte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Warum sollte es bei mir anders sein, als bei den vielen anderen Betroffenen. Diese Kündigung wird ignoriert.

Ich fordere sie auf, mein Vertragsverhältnis entsprechend meiner Sonderkündigung zwecks Preiserhöhung zum 01.01.2017 zu beenden.

Die Einzugsermächtigung ist Ihnen hiermit entzogen.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Sofortige Beendigung meines Vertragsverhältnisses


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.02.2017 | 09:29
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte/r ReclaBoxler/in,

wir haben Ihr Anliegen zur Kenntnis genommen und den geschilderten Sachverhalt überprüft. Wir bitten um Verständnis, dass sich Ihre Kündigung bislang in Bearbeitung befand. Wir sind stets bemüht, alle Anfragen unserer Kunden so schnell wie möglich zu beantworten. Für etwaige Verzögerungen möchten wir uns ausdrücklich entschuldigen.

Nach Durchsicht des bisherigen Schriftverkehrs sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir den Vertrag kulanterweise beenden werden. Die schriftliche Kündigungsbestätigung wird Ihnen in den nächsten Tagen auf postalischem Weg zugehen.

Wir haben auch vermerkt, dass Sie uns die Einzugsermächtigung entzogen haben und werden die Abbuchungen sofort einstellen.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


07.02.2017 | 23:08
von Ronny Momberg | Regelverstoß melden
Zur info, das preiserhöhungsschreiben ist eh nicht rechtens, da es mindestens 6 Wochen vor eintreten der Preiserhöhung bei Ihnen vorliegen musst. Wenn Sie es erst am 05.12.2016 - mit Wirkung zum 01.01.2017 erhalten haben, wurde die Frist nicht eingehalten :-)

22.02.2017 | 09:34
von ReclaBoxler-5225248 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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