|
269 Views | 31.01.2017 | 14:39 Uhr
geschrieben von Milli Vanilli
Bestell-/Kundennummer: 2527285
Guten Morgen,
hiermit lege ich Einspruch gegen die Jahresabschlussrechnung für die Gas-Lieferung im Jahr 2016 vom 30.01.2017 ein.
In der Rechnung wird mit einem Anfangszählerstand von 34168 m³ kalkuliert, obwohl in der selben Rechnung steht, dass der zugrunde gelegte Anfangszählerstand 34274 m³ beträgt.
Bitte korrigieren Sie dies umgehend.
JW
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH:
Umgehende Korrektur der Jahresabschlussrechnung
ofortantwort
01.02.2017 | 12:52
Firmen-Antwort von:
ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen. Hinsichtlich Ihres Anliegens haben wir Sie bereits separat per E-Mail informiert.
Gern können Sie sich an unser Service Center wenden, sollten weitere Fragen bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
m besten schicken Sie Ihre Forderungen schriftlich als Einschreiben und gleichzeitig als Email an die Firma und setzen einen Termin zur Antwort. (2-3 Wochen).
Wenn man die Forderungen auf zwei verschiedenen, voneinander getrennten Wegen verschickt, hat man bei der Schlichtungsstelle und auch bei Gericht meistens gute Karten.
Üblicherweise wird das gleichzeitige Versagen zweier voneinander getrennter Übertragungswege als unwahrscheinlich gewertet.
Die Schlichtungsstelle kann man einschalten 4 Wochen nach einem erfolglosen Einigungsversuch. Der Einigungsversuch muss dokumentiert sein.
Kommt keine Antwort kann man vier Wochen später das Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie in Berlin einleiten.
Kommt eine Antwort die nicht den Forderungen entspricht, kann man ebenfalls vier Wochen später das Verfahren einleiten.
Bei den Forderungen die Kosten für den Schriftverkehr nicht vergessen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Brinker
Beschwerde ist gelöst