Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 269 Views | 31.01.2017 | 14:39 Uhr
geschrieben von Milli Vanilli

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Schlussrechnung nicht korrekt

Bestell-/Kundennummer: 2527285

Guten Morgen,
hiermit lege ich Einspruch gegen die Jahresabschlussrechnung für die Gas-Lieferung im Jahr 2016 vom 30.01.2017 ein.
In der Rechnung wird mit einem Anfangszählerstand von 34168 m³ kalkuliert, obwohl in der selben Rechnung steht, dass der zugrunde gelegte Anfangszählerstand 34274 m³ beträgt.
Bitte korrigieren Sie dies umgehend.
JW

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Umgehende Korrektur der Jahresabschlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.02.2017 | 12:52
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen. Hinsichtlich Ihres Anliegens haben wir Sie bereits separat per E-Mail informiert.

Gern können Sie sich an unser Service Center wenden, sollten weitere Fragen bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.02.2017 | 11:41
von Bernd Brinke | Regelverstoß melden
Hallo Milli Vanilli,

m besten schicken Sie Ihre Forderungen schriftlich als Einschreiben und gleichzeitig als Email an die Firma und setzen einen Termin zur Antwort. (2-3 Wochen).
Wenn man die Forderungen auf zwei verschiedenen, voneinander getrennten Wegen verschickt, hat man bei der Schlichtungsstelle und auch bei Gericht meistens gute Karten.
Üblicherweise wird das gleichzeitige Versagen zweier voneinander getrennter Übertragungswege als unwahrscheinlich gewertet.
Die Schlichtungsstelle kann man einschalten 4 Wochen nach einem erfolglosen Einigungsversuch. Der Einigungsversuch muss dokumentiert sein.
Kommt keine Antwort kann man vier Wochen später das Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie in Berlin einleiten.
Kommt eine Antwort die nicht den Forderungen entspricht, kann man ebenfalls vier Wochen später das Verfahren einleiten.
Bei den Forderungen die Kosten für den Schriftverkehr nicht vergessen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Brinker

06.03.2017 | 08:01
von Milli Vanilli gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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