Startseite > Synergie-inkasso > Beschwerde-Nr.: 135558
228 Views | 01.02.2017 | 21:57 Uhr
geschrieben von Hartmut Schliefkowitz

Synergie-inkasso (Berlin)

Unberechtigte Forderung

Bestell-/Kundennummer: Az.: 201309453

Verdacht der vorsätzlichen Abzocke durch Synergie-Inkasso.

Dieses Inkassounternehmen, wenn es denn überhaupt eines ist, maßt sich vermutlich an, auf ungesetzliche Art und Weise, Forderungen zu generieren, die es gar nicht gibt und dann die Summe nicht nur anzumahnen, sondern auch in einer Form zu fordern, die einer Nötigung gleicht. Dies Inkassounternehmen schreibt mich periodisch an. Angeblich soll es sich dabei um eine Stromlieferung handeln, einer Firma Flex Strom AG.

SCHLAGWORTE

Die Summe wird ständig erhöht. Des Öfteren habe ich die schon aufgefordert ihr Tun zu unterlassen, da es sich hierbei um keine berechtigte Forderung handelt. Die angebliche Schuld soll aus dem Jahr 2010 stammen. Ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren gibt es dazu nicht. Und kann es auch nicht mehr geben. Denn nicht gesicherte Forderungen sind aus dem Jahr 2010 längst durch Fristablauf erloschen. Dennoch versuchen die das immer wieder. Ich stehe kurz davor, endgültig die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Denn ich gehe davon aus, dass diese Masche die Regel solcher. ich spare mir lieber den Rest.

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Kommentare und Trackbacks (4)


02.02.2017 | 16:32
von ReclaBoxler-9433196 | Regelverstoß melden
Stimmt nicht, wenn die Frima Flex Strom seit 2010 versucht ihr Geld von Ihnen zubekommen, besteht der Anspruch. Der wäre nur erloschen, wenn 24 Monate nichts passiert, dann verjährt die Forderung.

Inkasso/Mahngebühren steigen mit jedem neuen Schrieben, das sollte jedem Bewusst sein. Aus

Aus Ihrer Beschwerde geht leider nicht eindeutig hervor, ob die Forderung wirklich nicht rechtens ist. Klingt, um ehrlich zu sein eher so, als würden Sie es aussitzen wollen.

13.02.2017 | 14:48
von Hartmut Schliefkowitz | Regelverstoß melden
Was Sie da schreiben, ist völliger Unsinn! Das hat nichts mit "Aussitzen" zu tun und zudem scheinen Sie sich mit der Rechtslage überhaupt nicht auszukennen! Wenn Sie schon meinen, einen Kommentar dazu abgeben zu müssen, dann bitte fundiert und nicht so desorientiert!

13.02.2017 | 14:52
von Hartmut Schliefkowitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, sie ist nicht gelöst. Keinerlei Reaktion!


14.02.2017 | 15:53
von ReclaBoxler-9433196 | Regelverstoß melden
Desorientiert ist Ihre Beschwerde, aus der kein vernünftiger Sachverhalt hervorgeht. Mein Kommentar ist weitestgehend sachlich und vor allem korrekt. Wenn ich 7 Jahre lag Mahnungen ignoriere, anstatt die angeblich nicht existierende Forderung dieser zu klären, verjähren diese nicht. Bitte zurück in die 10. Klasse BWL.



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