Durch uhlig-resonance.com endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 3313 Views | 31.01.2017 | 21:57 Uhr
geschrieben von H.-M. Schmidt

uhlig-resonance.com (Dresden)

Noch eine Betroffene fragt: Was wurde aus den Strafanzeigen?

Bestell-/Kundennummer: 417547

Es gibt hier, Stand heute, 75 Beschwerden über die Firma, und dies seit dem 18.08.2014. Was ist aus den Strafanzeigen geworden, die von einigen erstattet wurden? Haben die irgendwas bewirkt? Bitte um Rückmeldung.

Wie kann es sein, dass ein Unternehmen seit nunmehr mindestens 2,5 Jahren eine solche Abzocke betreibt und weiterhin offenbar ungestraft einen Onlineshop führen kann? Haben die Strafanzeigen, die erstattet wurden, irgendwas bewirkt? Ich bitte diejenigen, hierzu mal zu berichten.

SCHLAGWORTE

Ich habe dasselbe mit Uhlig Resonance erlebt wie alle hier: Im Dezember 2016 bestellt; Bestellbestätigung, aber keine Ware erhalten. Die Firma reagiert weder auf Anrufe noch auf E-Mails; per Fax ist sie nicht erreichbar. Ausnahme: Nachdem ich meinen Widerruf geschickt und mit Anzeige gedroht habe, kam eine Rechnung, aber kein Lieferdatum. Habe den Widerruf wiederholt, auf Rückzahlung bis 26.01.17 bestanden und mit Anzeige wegen Abzocke gedroht, wenn bis dahin kein Geldeingang. Darauf eine Antwort-Mail, dass E-Mails nicht gelesen werden. HALLOOO. Die Firma betreibt einen Onlineshop und liest keine E-Mails? Das ist ja wohl ein schlechter Scherz.

Ich gehe morgen zur Polizei und zeige die Firma wegen Abzocke an. Werde berichten.

Bitte lasst doch mal wissen, was aus Euren Strafanzeigen geworden ist. Das ist doch wichtig für die Leser hier.

Und noch eine Frage: Hat sich jemand schon an den Verbraucherschutz gewendet? Oder ans Gewerbeamt? Wenn ja, mt welchen Ergebnissen?

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Meine Forderung an uhlig-resonance.com: 29,46 Euro


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (17)


01.02.2017 | 21:17
von H.-M. Schmidt | Regelverstoß melden
Ich habe die Firma heute wegen Betrugs angezeigt. (Tipp: In Hessen kann man online Strafanzeige erstatten; nennt sich "Onlinewache -- Internet-Polizeidienststelle".)

Uhlig-Resonance hat die folgende E-Mail von mir erhalten:

"Sehr geehrter Herr Uhlig,
hiermit informiere ich Sie, dass ich Sie wegen Betrugs bei der Polizei angezeigt und eine Beschwerde über Ihr Unternehmen auf de.reclabox.com veröffentlicht habe. Dort sind inzwischen 77 Beschwerden über Sie aufgelaufen – alle mit dem gleichen Inhalt. Das sagt alles! Ähnliche Beschwerden über Uhlig-Resonance.com findet man auch in anderen Portalen und auf Facebook.
Wie bereits mitgeteilt, behalte ich mir weitere Schritte gegen Sie (z. B. Einschaltung eines Rechtsanwalts, Meldung beim Gewerbeamt) vor. Ich gehe davon aus, dass Ihr Onlineshop nicht mehr lange existieren wird. "

02.02.2017 | 13:13
von ReclaBoxler-8559628 | Regelverstoß melden
Habe am 5.1.2017 eine Anzeige bei der Kreispolizeibehörde Viersen erstattet. Das Verfahren ist also im Gange. Die Polizei in Dresden müsste in jeglicher Richtung (Betrug, Abzocke, Insolvenzverschleppung) ermitteln.

03.02.2017 | 13:50
von H.-M. Schmidt | Regelverstoß melden
Hallo, ReclaBoxler-8559628,

super, dass Sie auch Anzeige erstattet haben. Je mehr Betroffene das tun, desto eher wird etwas geschehen -- gegen Uhlig-Resonance.com. Unglaublich, dass eine Firma sich das seit (mindestens) 2,5 Jahren erlauben kann.
Haben Sie schon eine Rückmeldung von der Polizei erhalten? Ich werde auch berichten, wenn es Neues gibt.

08.02.2017 | 19:13
von H.-M. Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma reagiert wohl nur auf Druck.


09.02.2017 | 20:49
von Reclanus M. Brezengang | Regelverstoß melden
Bitte informieren Sie hier weiter über die Möglichkeit der Strafanzeige.
Reichen dafür nicht beantwortete Emails, oder muss zuvor ein Einschreiben mit der Forderung versendet werden?

10.02.2017 | 15:54
von H.-M. Schmidt | Regelverstoß melden
Hallo, Reclanus M. Brezengang,

das Nicht-Beantworten von E-Mails ist natürlich keine Basis für eine Strafanzeige. Aber es ist ja offensichtlich, dass die Firma in systematischer Weise geschlossene Kaufverträge nicht einhält und damit gegen das (Kaufvertrags-) Recht verstößt. Dagegen kann man per Strafanzeige vorgehen. Habe ich bei einem anderen Online-Händler schon einmal erfolgreich praktiziert.

Ein Einschreiben dient Ihnen nur dazu, einen Nachweis zu haben, DASS Sie die Forderung auf Warenlieferung oder Rücküberweisung der Vorauszahlung gestellt haben. Eine oder mehrere E-Mails mit Kopie an Ihre eigene E-Mail-Adresse erfüllen denselben Zweck. Die automatisierten Antworten von Uhlig belegen ja, dass die E-Mails ankommen.

Über das Ergebnis meiner Strafanzeige werde ich hier berichten. Nächste Woche werde ich bei der Polizei mal nachfragen.

An alle anderen, die ebenfalls Strafanzeige gestellt haben, hier noch einmal mein Appell, doch mal die Ergebnisse hier zu posten. Das wäre sehr hilfreich für alle Betroffenen.

11.02.2017 | 13:38
von ReclaBoxler-8296551 | Regelverstoß melden
Hallo,
ich wurde auch von dieser Firma gschröpft, bekomme aber auf meine zahlreichen Emails nicht mal eine automatische Empfangsbestätigung.
Reicht dies für eine Strafanzeige, oder sollte man erstmal ein Einschreiben schicken mit der Forderung?

15.02.2017 | 15:03
von H.-M. Schmidt | Regelverstoß melden
Hallo, ReclaBoxler-8296551,wie geschrieben: Sie brauchen einen Nachweis, dass der Händler gegen einen mit Ihnen geschlossenen Vertrag verstößt. Hinweis: Ich bin kein (e) Jurist (in)!

15.02.2017 | 15:05
von H.-M. Schmidt | Regelverstoß melden
Update:
Habe gestern mit der Polizei gesprochen. Die Sache läuft: Die Polizei ermittelt gegen Uhlig Resonance.

15.02.2017 | 15:33
von ReclaBoxler-8296551 | Regelverstoß melden
Danke für das Update.
Ob es was bringt.
Mir sagte man "Beschwerde? Na und! Selbst das kommt im Netz noch gut an. Und wenn`s nur bei Google ist, die Trefferzahlen erhöht. "

18.02.2017 | 14:36
von H.-M. Schmidt | Regelverstoß melden
Hallo, ReclaBoxler-8296551,

erfreulicherweise rankt dieses Beschwerdeportal ja ziemlich gut: Gibt man "Uhlig Resonance" bei Google ein, erscheint de.reclabox.com an zweiter Stelle.
Ansonsten: Ich bin (noch) optimistisch, dass die Polizei, Justiz und auch das Gewerbeamt ein Interesse daran haben, solchem Geschäftsgebaren wie dem von Uhlig Resonance einen Riegel vorzuschieben.

22.02.2017 | 11:45
von H.-M. Schmidt | Regelverstoß melden
Update:

Gestern kam ein Minipaket von Uhlig an (Aufschrift "Bitte mit Liebe und Sorgfalt behandeln" :-)) : mit 4 von 15 bestellten Artikeln im Wert von 5,12 € bei einem Gesamt-Bestellwert von 29,46 €.

Habe heute eine Mail an Uhlig geschickt mit folgenden Forderungen unter Terminsetzung und mit Verweis auf meinen Widerruf schon vor Wochen:
1.) Retouren-Etikett für die kostenfreie Rücksendung der Teillieferung
2.) Rücküberweisung meiner Vorauszahlung
3.) Verzugszinsen von 9 %
4.) Verzugspauschale von 40 €.
Ergibt eine Gesamtforderung von 69,80 €, Stand 22.2.2017.
Androhung der Geltendmachung weiterer Kosten wie Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz.
Die Polizei ist über alles informiert.

Einen Rechner für Verzugszinsen findet Ihr z. B. hier: basiszinssatz.info/zinsrechner/

22.02.2017 | 12:28
von ReclaBoxler-8296551 | Regelverstoß melden
Es ist nicht mehr komisch, wie der Uhlig mit seinem Dreh "Liebe und Sorgfalt" kommt.
Wie läuft denn der Weg über die Strafanzeige? Was muss als "Tatort" angegeben werden? Der eigene Wohnsitz? Oder Dresden?
Und was genau bringt es, wenn die Polizei hier ermittelt? Erhält man Auskunft über den Sachstand? Und wann?

22.02.2017 | 14:35
von H.-M. Schmidt | Regelverstoß melden
Hallo, ReclaBoxler-8296551,

Strafanzeige: bei der örtlichen Polizei oder online (in Hessen). Tatort: Internet/Onlineshop. Polizei: Bin in direktem Kontakt mit dem zuständigen Bearbeiter. Sehr freundlich und kooperativ.
Was es bringt, wird man sehen. Sie sollten den Weg über die Polizei auf jeden Fall versuchen. Wenn alle Betroffenen Strafanzeige stellen und gleichzeitig an Uhlig Resonance ihre Forderungen klar & deutlich kommunizieren, kommt -- hoffentlich -- Bewegung in die Sache. :-)

28.02.2017 | 12:06
von H.-M. Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachfrage von ReclaBox, ob die Beschwerde gelöst wurde:

Nein, weiterhin ungelöst.


05.04.2017 | 14:10
von H.-M. Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.09.2017 | 19:10
von H.-M. Schmidt endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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