Durch DHL gelöste Beschwerde. | 311 Views | 31.01.2017 | 21:33 Uhr
geschrieben von Hartwig Marschall

DHL (Bonn)

DHL erstattet für verloren gegangenes Paket nicht die MWSt

Bestell-/Kundennummer: Vorgang-Nr. 1-2318129541 Sendungs-Nr. CY733498123DE

Am 11.11.2016 gab ich ein versichertes Paket mit einem Handy auf, dass ich an die Lieferfirma zurückschicken wollte. Da das Paket nach über einer Woche noch nicht angekommen war, gab ich einen Antrag zur Sendungsverfolgung und fügte den Einlieferungsschein und die Rechnung über das Handy hinzu.

SCHLAGWORTE

Am 21.12.2016 erhielt ich dann eine Nachricht vom Kundenservice der DHL, dass mir der Wert des Handys abzüglich der enthaltenen Umsatzsteuer plus die Versandkosten gutgeschrieben würden.

Ich bat mit Fax vom 23.12.2016 und mit einem Brief vom 20.01.2017 um Überweisung des einbehaltenen Betrages für die Steuer, da ich das Handy ja einschließlich Steuer bezahlt hatte und die Steuer als Privatmann ja auch nicht zurückerhalte.

Es geschah jedoch gar nichts. Weder bekam ich eine stichhaltige Erklärung für das Einbehalten der Steuer noch eine Überweisung des fehlenden Betrages.

Mein Fax und mein Brief wurden einfach ignoriert. Ich frage mich nun, ob man so mit Kunden umgehen sollte oder ob ich nicht wenigstens eine Antwort auf meine Nachrichten erhalten sollte.

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Meine Forderung an DHL: Erstattung der einbehaltenen Steuer von 35,85 Euro


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


01.02.2017 | 11:06
von Hartwig Marschall gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf den Tipp eines Lesers habe ich eine E-Mail an ein Vorstandsmitglied der DHL Paket geschickt und bekam eine halbe Stunde später einen Anruf, in dessen Verlauf sich ein Mitarbeiter entschuldigte und mir die Zahlung der MWSt ankündigte.


01.02.2017 | 11:06
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