Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 607 Views | 13.02.2017 | 12:56 Uhr
geschrieben von Herbert Berauer

voxenergie GmbH (Berlin)

Drohung mit Stromabschaltung

Bestell-/Kundennummer: 8790104306

Kündigung wurde ignoriert, keine Reaktion auf Briefe, E-Mails, Faxe und Telefongespräche

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Schreiben vom 18.01.2017 eine absolute Frechheit ist und von krimineller Energie Ihres Unternehmens zeugt.
Die Drohung, Abschaltung bzw. Sperrung der Stromversorgung, ist für mich nicht relevant, da ich den Vertrag mit Ihrem Unternehmen am 18.11.2016 gekündigt habe. Zum dritten (!) Mal lasse ich Ihnen hiermit eine Kopie der Außerordentlichen Kündigung zukommen. Das Ergebnis dieser Kündigung war Ihr Schreiben vom 28.11.2016: „Ihre Anfrage an Voxenergie“. Damit haben Sie mein Schreiben einfach frech ignoriert.
Am 04.12.2016 habe ich in Ihrem Unternehmen angerufen und sprach mit Herrn A. und bat um die Bestätigung der Kündigung.
Am 12.12.2016 habe ich wieder bei Ihnen angerufen und sprach wieder mit Herrn A., um zu erfahren, wann ich die Bestätigung der Kündigung nun erhalte. Schließlich wollte ich mir einen
günstigeren Stromanbieter suchen, den ich auch seit 01.01.2017 habe. Herr A. versicherte mir,
dass die Bestätigung der Kündigung im Computer ersichtlich ist.
Am 13.12.2016 habe ich wieder angerufen und habe mit einer Frau Güler gesprochen, um nachzuhaken, ob die Bestätigung der Kündigung bereits per E-Mail eingeleitet wurde. Sie versprach mir sich zu kümmern. Übrigens alle meine Telefonate mit Ihrem Unternehmen wurden bei Ihnen aufgezeichnet. Zwecks Kontrolle der Wahrheitsfindung! Alle Telefonate waren letztendlich zwecklos, weil keine Informationen oder Absprachen bei Ihnen anzukommen scheinen.
Am 19.12.2016 hatte ich immer noch keine Kündigungsbestätigung. Deshalb sendete ich Ihnen ein E-Mail. Den Inhalt dieser Nachricht lasse ich Ihnen auch noch einmal zukommen.
Am 04.01.2017 schickte ich Ihnen wieder eine Mail, da Sie die Frechheit besaßen, die erste Stromrate von meinem Konto einzuziehen. In diesem E-Mail habe ich Ihnen die Einzugsermächtigung von meinem Konto entzogen. (Kopie von dieser Mail lege ich bei)

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Dennoch besitzen Sie die Unverschämtheit und bedienen sich noch einmal an meinem Konto und drücken mir eine Mahngebühr von 8,50 Euro auf trotz Entziehung der Einzugsermächtigung.
Am 10.01.2017 erhielt ich eine Mahnung von Ihnen, der Rechnungsbetrag konnte nicht abgebucht werden, weil ein Widerspruch vorliegt. Wenn der Grund meines Widerspruchs Ihnen nicht bekannt ist, dann lesen Sie endlich meine Außerordentliche Kündigung vom 18.11.2016.
Falls Sie der Meinung sind, dass meine außerordentliche Kündigung nicht rechtens ist, verweise ich Sie nochmals auf das OLG Düsseldorf Urteil vom 05.06.2016 Az. I-20 U11/16.
Der absolute Höhepunkt Ihrer Impertinenz ist jedoch das Schreiben vom 18.01.2017 (heute eingetroffen) mit der Drohung der Sperrung der Stromversorgung.
Briefe, E-Mails und Telefonate, einschließlich der Aussagen Ihrer Mitarbeiter werden ignoriert, dafür aber immer neue Forderungen und Drohungen verfasst, um den Kunden einzuschüchtern und doch noch den Zuschlag für die Versorgung zu erhalten. Sie können in unserem Fall aber sicher sein, dass das nicht funktioniert.

Und jetzt noch mal Klartext:
1. Ich habe einen neuen Energielieferanten (Lieferung ab 01.01.2017).
2. Der Verteilnetzbetreiber, EON Energie Deutschland GmbH hat dazu eine positive Rückmeldung gegeben.
3. Eine Sperrung der Stromversorgung kann nur über den Verteilnetzbetreiber erfolgen.

Also sparen Sie sich bitte weitere Drohungen, Sie machen sich lächerlich.
Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur und auf der Verbraucherschutzseite wird erfolgen.
Trotzdem erwarte ich von Ihnen eine Stellungnahme und Entschuldigung.

Herbert Berauer

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Klärung des Problems und Entschuldigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.02.2017 | 08:36
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Berauer,

wir haben Ihren Vortrag zur Kenntnis genommen und können Ihren Unmut nachvollziehen. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei Ihnen in aller Form entschuldigen. Wir nehmen Ihre Kritik sehr ernst und werden diese auch nutzen, um weiterhin an der Verbesserung unseres Kundenservices zu arbeiten.

Den Vertrag haben wir bereits kulanterweise beendet und werden Ihre Kündigungsbestätigung so schnell wie möglich auf den Postweg bringen. Die Mahnungen können Sie als gegenstandslos betrachten.

Wir möchten uns für Ihre Geduld bedanken und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


18.02.2017 | 14:10
von Herbert Berauer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Ausdruck "kulanterweise" stört mich. Es war eine außerordentliche Kündigung, die nicht anfechtbar ist. Mit Kulanz (Entgegenkommen, Gefälligkeit, Großzügigkeit Umgänglichkeit) hat das überhaupt nichts zu tun. Der Verfasser der Firmen-Antwort sollte gelegentlich den Duden benutzen.




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