Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 346 Views | 10.02.2017 | 19:49 Uhr
geschrieben von B. Carlowitz

primastrom GmbH (Berlin)

Keine Kündigungsbestätigung für Sonderkündigung

Bestell-/Kundennummer: 7890019878

Keine Bearbeitung von Sonderkündigung sowie von Verbraucherbeschwerden gemäß $ 111a Energiewirtschaftsgesetzt

Nach Querelen im 1. Halbjahr 2016 wegen Falschabrechnung von mehr als 2.000 kwh für den Abrechnungzeitraum 2015/2016, die mit erheblichen Aufwand geradeso bereinigt werden konnten, kam Anfang November 2016 die Preiserhöhung für 2017.

SCHLAGWORTE

Mit Schreiben vom 18. November 2016 erfolgte meine Sonderkündigung des Liefervertrages zum 31.12.2016 per Einschreiben/Rückschein an den Geschäftsführer.

Seitens des Versorgers erfolgte bis Mitte Dezember 2016 keine Reaktion in Form von einer Bestätigung oder Bearbeitung der Sonderkündigung. Stattdessen wurden dupiose Vordrucke für eine außerordentliche "einmalige Kündigungsmöglichkeit" zugesandt. Ich nahm an, dass es sich diesbezüglich um die Kündigung meines noch bis 31.12.2016 gültigen Vertrages mit der Primastrom handelte. Dabei handelte es sich jedoch um einen Kündigungsvordruck für den neuen Stromanbieter ab 01.01.2017.

Eine Unterschrift entsprechend Formblatt 1 dieser dupiosen Zusendung wurde von mir nicht geleistet.

Statt die Sonderkündigung und die außerordentliche Kündigung zu bearbeiten wurde mir ein von mir einen nicht erteilter Auftrag zur Vertragsverlängerung bei Primastrom untergeschoben. Zur Herstellung der Ordnungsmäßigkeit des Kündigungsvorganges habe ich eine Verbraucherbeschwerde gemäß § 111a EnWG an den Geschäftsführer geschickt, auf die bis heute ebenfalls NICHT (03.02.2017) reagiert wurde. Kurioser Weise vertritt die Kundenbetreuung der Primastrom die unwahre Ansicht, dass Sonderkündigung etc. nicht bestätigt werden müssen. D. h. meine Sonderkündigung sowie die Verbraucherbeschwerde sind umfassend wirksam und sofort durch den Versorger zu bearbeiten (Bestätigung und Abgabe an den neuen Stromversorger).

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Es kann ebenfalls betroffenen Verbrauchern nur angeraten werden, Verbraucher-beschwerden und Prüfungen im Sinne der §§ 177 Abs. 1 u. 2. BGB sowie § 180 BGB vorzunehmen und zu handeln. Entsprechende rechtliche Schritte sollten parallel dazu auf Wirksamkeit geprüft werden.

Trotz dass dem Unternehmen jegliche telefonische Kontaktaufnahme bzgl. Werbung o. ä. schriftlich untersagt wurde, erfolgten in regelmäßigen Abständen (bis zu 5 x täglich) Anrufe durch die Primastrom. Die Krönung erfolgte am Montag, den 30.01.2017 durch einen Anruf einer Mitarbieterin der "Rechnungsabteilung". Auf Nachfrage zum Stand der Bearbeitung meiner Sonderkündigung wurde mit undefinibaren Gestammel geantwortet. Da keine vernüfigte Klärung möglich war, wurde das Gespräch unsererseits beendet.

Parallel dazu erfolgten laufend Mahnungen mit dubiosen juristischen Drohungen. Besonders fiel eine Mail des Unternehmens im Januar 2017 mit PDF-Anhang auf, die eine Mahnung für eine bereits im September 2016 beglichene Rechnung unberechtigt enthielt.

Abschließend ist jedem davon abzuraten, einen Vertrag mit der Primastrom einzugehen, da diese Firma jegliche geltenden Vertragsgesetzt und Vertragsbestimmungen missachtet.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Sofortige Bearbeitung und Bestätigung der Sonderkündigung sowie Verbraucherbeschwerde


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.02.2017 | 16:39
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Carlowitz,

wir haben Ihren Beitrag zur Kenntnis genommen und bedauern sehr zu hören, dass Sie mit unserem Kundenservice nicht zufrieden sind. Selbstverständlich sind wir stets bemüht, jedes Anliegen unserer Kunden so schnell wie möglich zu bearbeiten. Daher möchten wir uns im vorliegenden Fall für den verzögerten Ablauf entschuldigen und für Ihre Geduld bedanken.

Auf Ihre Anfrage haben wir Ihnen bereits per E-Mail mitgeteilt, dass wir eine Kulanzentscheidung getroffen haben und das Vertragsverhältnis beenden werden. Eine entsprechende Bestätigung wird Ihnen mit einem separaten Schreiben zugehen.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.02.2017 | 13:37
von B. Carlowitz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sonderkündigung akzeptiert; Überleitung zu
Neuanbieter wird erfolgen. Abrechnung steht
noch aus.




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