DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG (Aschaffenburg)
Ständig fremde Paketzettel
Bestell-/Kundennummer: Paketnr. 01675045948728
Bislang ist es mir immer noch unerklärlich: Der DPD-Paketbote hat bei mir einen Zettel in den Briefkasten geworfen, auf dem er auch meinen Namen vermerkt hat. Die Abholfiliale kannte ich noch gar nicht und sie war dann auch etwas weiter weg als erst gedacht. Nach einem halbstündigen Fußmarsch im Kalten habe ich dann versucht gemeinsam mit der Filiale "mein" Paket zu finden. Dabei fiel mir auf, dass die Postleitzahl dort einheitlich ist - und nicht meine. Also habe ich die DPD-App genutzt, um über die Sendungsnr. und Postleitzahl, die dort immer auf den Paketen stand und welch Wunder, es war sogar die richtige. Also erhielt ich die Anschrift des Empfängers und musste feststellen, dass Postleitzahl, Straße, Geschlecht sowie Vor- und Nachname abwiech. Nur die Hausnummer war identitisch. Es ist mir absolut unerklärlich wie man da auf mich kommt, wenn so gar nichts passt. Fehler mögen menschlich sein, aber der Fehler ist einfach nicht erklärbar.
Nun könnte man ja sagen, sowas kann einmal passieren. Keine Woche darauf habe ich wieder einen Zettel mit meinem Namen im Briefkasten gehabt. Da es sich dieses Mal um die gewohnte Abholfiliale handelte, dachte ich vielleicht ist es ja wirklich für mich. Dort angekommen, stellte ich wieder fest, dass das Paket wohl für einen neu eingezogenen Hausbewohner handelt, der aber auch vom Namen her meinem in keiner Weise ähnelt. Mein Name stand aber wieder auf dem Abholzettel. Da kann man einfach nicht mehr an einen ganz dummen Fehler glauben. Das ist entweder Vorsatz oder der Fahrer ist nicht zurechnungsfähig gewesen. Anders ist so etwas nicht mehr zu erklären.
Ich bin selbstständig und muss auch in dieser Zeit verfügbar sein, da ich dies meinen Kunden vertraglich als Servicegarantie versprochen habe. Insofern muss ich für solche Fälle (da sich die Abholstellen die Öffnungszeiten mit meinen Servicezeiten teilen) eine Vertretung beauftragen. Von den zwei Vorfällen, die mir 1,5 h gekostet haben, habe ich die Rechnung für den ersten Vorfall an DPD weitergereicht. Diese habe ich am 18.01.2017 mit allen Informationen nach Aschaffenburg per Post geschickt. Nachdem die Frist am 31.01.2017 abgelaufen war, habe ich per E-Mail angefragt und eine schnelle Antwort bekommen, dass DPD dieses Schreiben nicht vorliegt.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Also habe ich alles noch mal per E-Mail gesendet und bekam diese Antwort:
"Mit Bedauern nehmen wir diesen Vorfall zur Kenntnis.
In diesem Fall handelt es sich um ein Missverständnis.
Leider haben wir zu dieser Sendung keine Paketscheinnummer, sodass wir diesen Vorfall nicht genau nachvollziehen können.
Ich möchte Sie mit dieser E-Mail freundlich darauf hinweisen, dass wir für keinerlei Folgeschäden haftbar zu machen sind. Diesbezüglich möchten wir Sie auf die im Anhang beigefügten AGB verweisen.
Aus diesem Grund lehnen wir die Kostenerstattung für Ihre Kundendienstvertretung ab.
Wir bitten um Verständnis."
Okay, das bedeutet also die §§ 249 ff. BGB gelten für DPD nicht? Nachdem ich mir die AGB der Ordnung halber durchgelesen habe, habe ich folgende Punkte in meiner Antwort formuliert:
1. AGB gelten zwischen zwei Vertragspartnern. Ich bin aber weder Empfänger noch Auftraggeber einer Sendung. Also finden auch keine AGB Anwendung.
2. Selbst wenn sie angewendet werden, sind laut AGB nur "Güterfolgeschäden" ausgeschlossen. Das bedeutet z. B. der Gewinnausfall aufgrund einer beschädigten Sendung. Jedoch habe ich keine Sendung erhalten, keine erwartet und keine versendet. Also kann auch keine Ware einen Schaden verursacht haben, sondern der Mitarbeiter der DPD hat durch einen mindestens grob fahrlässigen Fehler 2x Vermögensschäden verursacht. Ein solcher Schaden kann m. E. nicht durch die AGB ausgeschlossen werden und falls ja, hat DPD dies nicht getan.
Auf den Wunsch hin meine Ausführungen an die Rechtsabteilung zu senden, sofern immer noch keine Zahlungsbereitschaft besteht, hat man nicht mehr reagiert.
Wenn dieser Weg hier nun auch nicht zu einem Ergebnis führt, bleibt mir nur das gerichtliche Mahnverfahren, was fast schon so viel kostet, wie die ganze Forderung. Aber wenn es DPD nicht anders will. Ich sehe nicht ein, dass mein Schaden mir mit solchen Falschaussagen über angebliche Ausschlüsse in den AGB verwehrt wird.
06.02.2017 | 09:56
Abteilung: Social Media
Sehr geehrter Herr Gast,
für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns ebenfalls entschuldigen.
Es ist natürlich sehr ärgerlich, wenn sich solch, wie von Ihnen beschriebenen Vorfällen ereignen ist absolut nicht in unserem Interesse und wir möchten uns hier vielmals entschuldigen.
Gerne haben wir deshalb eine Klärung bei den Kollegen vor Ort eingeleitet.
Bitte schicken Sie uns eine E-mail unter Angabe der Beschwerde-Nr.: 135852 an socialmediadpd.de, damit wir Sie nach Erhalt der Rückmeldung der Kollegen entsprechend informieren können.
Viele Grüße, Ihr DPD Team
Das war die Antwort. Keine Stellungnahme, was mit dem Zusteller besprochen wurde, keine rechtliche Begründung für die Ablehnung der Kostenübernahne. Habe eine neue Frist bis zum 24.02. gesetzt. Ansonsten werde ich wohl wegen knapp 50 € vor Gericht müssen. Es ist echt unglaublich, was DPD hier abzieht.
Mir bleibt nun nur noch der Klageweg. Wegen 47 €. Das ist einfach nur lächerlich von DPD. Man wird dort leider nicht ernst genommen. Immer wenn ich Argumente gebe, kommt entweder gar nichts oder antworten, die nicht zur Beschwerde passen.
Ich versuche zukünftig - sofern ich wirklich mal bestelle - DPD zu meiden. Darauf spreche ich zur Not auch den Verkäufer an. Was die Firma hier veranstaltet, ist einfach nur unseriös!