Von AXA Versicherung beantwortete Beschwerde. | 774 Views | 04.02.2017 | 22:27 Uhr
geschrieben von Jörg Meene

AXA Versicherung AG (Köln)

Schadenregulierung durch die Axa

Bestell-/Kundennummer: SNR 941720008318

Wie man aus einer Bagatelle einen Rechtsstreit macht.

Nachdem am 07.01.2017 ein bei der Axa versicherter Transporter beim rückwärts Einparken mein stehendes Fahrzeug berührt und dabei einen Bagatellschaden am Spoiler verursacht hat, habe ich mir vom Fahrer den Führerschein und seine Adressdaten aushändigen lassen und wegen des zweifelsfreien Hergangs und des marginalen Schadens auf den Einsatz der Polizei verzichtet. Bei dem Fahrer handelt es sich scheinbar um den Angestellten oder, wie er mir sagte, „Aushilfsfahrer“ (?) einer Speditionsfirma aus Norddeutschland. Nachdem ich nun bereits mehrfach auf Anfrage der Axa Fotos eingereicht, Skizzen angefertigt und den Unfallhergang ausführlich geschildert habe, wurde mir lapidar mitgeteilt, dass die Axa eine Regulierung nicht vornehmen wird. Begründung: Der Axa-Kunde behauptet, dass ich der Unfallverursacher sei und auf seine Anhängerkupplung aufgefahren wäre.

SCHLAGWORTE

Wenn ich das richtig interpretiere, ist für die Axa die Aussage eines Mannes, der weder das Fahrzeug gefahren hat, noch sonstwie Augenzeuge des Unfalls war, glaubwürdiger als die Angaben des Geschädigten und mehrere Handyfotos, die den Hergang ebenso zweifelsfrei belegen, wie das typische Schadenbild. Der eigentliche Fahrer und Unfallverursacher wurde dazu offensichtlich nicht einmal befragt. Dass der entsprechende Bereich videoüberwacht ist und der Ablauf damit beweisbar, möchte ich ebenfalls nicht unerwähnt lassen.

Bevor ich nun die Gerichte mit einer derartigen Bagatelle beschäftige, erhoffe ich mir auf diesem Wege die lösungsorientierte Bearbeitung des Vorgangs durch einen kompetenten Mitarbeiter der Axa. Bisher habe ich es dort mit jemandem zu tun, der auch nach mehrmaligem Mailverkehr nicht einmal in der Lage ist, meinen Namen richtig zu schreiben.

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Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Regulierung des Schadens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.02.2017 | 07:43
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Kundenservice

Guten Tag,

wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?

https://entry.axa.de/dvtof/?Formular=MailKontakt&SUBJECT=AX008&TOPIC=TS018
Herzlichen Dank und beste Grüße aus Köln
Ihr AXA Social Media Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


18.02.2017 | 11:05
von Jörg Meene noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wenn es dem Rechtsverständnis der Axa weiterhin genügt, dass vom Schadenverursacher "eindeutig geschildert wird", dass er den Unfall nicht verschuldet hat, aber das Schadenbild und die von mir "eingereichten Fotos auf das tatsächliche Schadenereignis ebenso keine Rückschlüsse zulassen", bin ich hier wohl auf dem falschen Weg. "Den Vorgang nochmal zu prüfen, wenn uns entsprechende Unterlagen/Informationen übermittelt werden", verstehe ich als Anregung, mich bis zur endgültigen Kapitulation noch ein paar weitere Runden von der Axa durch die Arena führen lassen. Meinen Versuch einen Bagatellschaden abzuwickeln, ohne die Polizei und/oder die Gerichte damit zu beschäftigen, betrachte ich als gescheitert.


08.03.2017 | 14:44
von Jörg Meene noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.03.2017 | 11:13
von Jörg Meene noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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