Durch Deutsche Post gelöste Beschwerde. | 222 Views | 06.02.2017 | 10:45 Uhr
geschrieben von Frank Wigge

Deutsche Post AG (Bonn)

Nichtzustellung von Sendungen

Benachrichtigungskarte mit Angabe nicht angetroffen, dabei hat Zustellerin die Sendung gar nicht dabei und klingelt erst gar nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE


da uns in der Vergangenheit häufiger Benachrichtigungskarten in den Briefkasten gelegt wurden, weil man uns angeblich nicht angetroffen hätte, was jedoch nicht stimmt und eine Unwahrheit ist, habe ich heute kurz nachdem die Zustellerin bei uns war, direkt den Briefkasten geleert und es war wieder eine Benachrichtigungskarte dabei.

Ich bin der Zustellerin direkt hinterher gegangen, sie war ja erst zwei Eingänge weiter.
Die Zustellerin sagte mir dann, dass sie die Sendung gar nicht dabei habe, da sie zwei Zustellbezirke abarbeiten muss.

Das kann doch wohl nicht wahr sein, es wird eine Leistung bezahlt und diese wird einfach von der Post nicht erbracht trotz Berechnung?

Als ich der Zustellerin die Karte zurückgegeben habe, sagte sie, die Sendung wäre schon in der Filiale und sie könne nichts mehr machen.
Ich habe ihr die Karte gegeben und gesagt, dass sie zusehen möchte, dass es zugestellt wird, wie es gemäß Vertrag und bezahlter Leistung des Absenders rechtlich korrekt wäre.

Da auf der Adressierung nämlich die Firmenangabe USS Universal Sparepart Service UG, Kufsteiner Str. 11, 45899 Gelsenkirchen steht (unsere Firmenbezeichnung), wird die Sendung in der Filiale nicht ausgehändigt, die Mitarbeiter in der Filiale Gelsenkirchen-Horst, Hippolytusstr., sind nämlich nicht gerade sehr flexibel und zugänglich.

Ich fordere Sie hiermit auf, diesen Mißstand zu beheben und dafür Sorge zu tragen, dass an uns adressierte Sendungen, deren Zustellung vom Absender ja auch bezahlt wurden, zugestellt werden.

Bitte nehmen Sie auch genau diese heutige Sendung in die Kontrolle und stellen sicher, dass uns die heutige Sendung zugestellt wird.

Des weiteren bitte ich um eine Rückinformation.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Wigge

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Zustellung der Sendung wie vertraglich mit dem Absender vereinbart.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


13.02.2017 | 11:55
von Frank Wigge gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Mitarbeiterin der Post hat sich dafür entschuldigt und zugesichert, dass solche Vorgehensweise der Zusteller für die Zukunft ausgeschlossen werden.




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