Durch eprimo gelöste Beschwerde. | 2681 Views | 07.02.2017 | 12:26 Uhr
geschrieben von K. Hoffmann

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

"eprimo" -- [m] ein Fall der Pleiten, Pech & Pannen

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 41566437

Was ich von "eprimo", dem selbsternannten 'energiediscounter' mit Sitz in Neu-Isenburg halte, bleibt mein Geheimnis; welches am Ende des Beitrages allerdings gelüftet sein wird.

SCHLAGWORTE

Hier die Fakten zwecks eigener Beurteilung:

Seit etwa sechs Jahren bezog meine Mutter, bis 2016 wohnhaft in Thüringen, ihren Strom von "eprimo. " Monatliche Abschläge nebst Rechnungen wurden stets pünktlich und pflichtbewusst, - dank Lastschrift Einzugsermächtigung -- hoffentlich zur vollsten Zufriedenheit von "eprimo" beglichen.

Im November 2016 kündigte ich notwendigerweise & rechtzeitig schriftlich den Vertrag mit "eprimo, " da eine Heimunterbringung der Mutter seit mehr als über acht Monaten bereits traurige Realität geworden war.

Eine schriftliche Bestätigung der Kündigung des Stromliefervertrages erhielt ich an meine eigene, "eprimo" durchaus mitgeteilte Wohnadresse nie. Auch die speziell nur für meine Mutter eingerichtete, "eprimo" durchaus bekannte E-Mail-Adresse, blieb bis zum heutigen Datum wundersam l e e r. Dies meinte ich verschmerzen zu können; Hauptsache der Vertrag würde beendet und man schickt mir zumindest die Abschlussrechnung zu, dachte ich in vermeintlicher 'Gutmenschen-Manier'.

Hier die "eprimo- Odyssee":

Zweifacher Anruf bei sogenannter "eprimo Service-Hotline, " warum noch immer keine Abschlussrechnung erstellt wurde, endete stets mit der äußerst "hilfreichen" bizarren Mitarbeiteraussage: "Ja, da kann ich ihnen leider auch nicht weiterhelfen; ich kann im Computer nichts finden - warum das so ist."

Eine Woche später erneuter Anruf bei eprimo: "Sie haben keine Abschlussrechnung erhalten? Das kann aber nicht sein, die Abschlussrechnung ging doch am 02.01.2017 mit der Post raus." Vorsichtige Zwischenfrage meinerseits: Wohin bzw. an welche Adresse wurde denn die Abschlussrechnung verschickt? Antwort: "Na, an die Adresse ihrer Mutter"; Einwand meinerseits: Dann müsste aber der Brief zurückgekommen sein, denn meine Mutter wohnt ja dort gar nicht mehr, außerdem wurde bei Kündigung vorsorglich meine Adresse zwecks Zusendung der Abschlussrechnung ihnen mitgeteilt. Antwort der Service-Hotline-Kapazität: " Davon weiß ich nichts." Meine Antwort: Es gab / gibt ja auch eine ihnen bekannte E-Mail-Adresse, auch dort hätte man die Abschlussrechnung meiner Mutter im PDF-Format hinterlegen können; "eprimo": "Ja haben Sie denn dort schon einmal nachgeschaut? "Ja, selbstverständlich habe ich nachgesehen; NICHTS - halten sie mich für' blöde'? Service-Hotline: "Nein, natürlich nicht, aber haben sie auch im SPAM-Ordner nachgesehen."

Spätestens jetzt war ich am Ende meiner Geduld bzw. Belastbarkeit angekommen und drohte mit der Veröffentlichung auf ReclaBox, - der am anderen Ende der Leitung sitzenden Service-Hotline-Kraft. Wutentbrannt gab ich zum Mitschreiben neuerlich meine Adresse der Firma "eprimo" bekannt, um endlich die Abschlussrechnung meiner Mutter zu erhalten. Zwar erhielt ich nun tatsächlich innerhalb von zwei Tagen die postalisch zugesandte, heißbegehrte Abschlussrechnung, doch wer glaubt, dass das Theater mit dem Stromlieferanten "eprimo" damit seinen Abschluss gefunden hätte, sieht sich getäuscht bzw. irrt. II. Teil
Trotz Kündigung im November 2016, wurde widerrechtlich bzw. fälschlicherweise seitens "eprimo" im Dezember 2016 erneut die bis dato übliche Abschlagsrate vom Konto meiner Mutter abgebucht. (Ist man mit einer weiteren Abbuchung nicht einverstanden, kann man unberechtigte Lastschriften innerhalb von sechs Wochen bei der zuständigen Bank widerrufen.) Ich benötigte keine sechs Wochen, um das Geld meiner Mutter berechtigterweise zurückzuholen und bedachte in diesem Moment instinktiv: Die hierbei entstandenen Gebühren muss im konkreten Fall "eprimo" übernehmen, ergo nicht wir. Da es "eprimo" im eigenen Dschungel seiner Bürokratie nicht gelungen war, eine Abschlussrechnung zeitnah und nachvollziehbar zu realisieren und zuzustellen, buchte diese Firma frech und unverhohlen ein weiteres, zweites Mal erneut entgegen allen rechtlichen Vorgaben, einen geringen, noch ausstehenden Restbetrag vom Konto meiner Mutter ab; freilich mit dem Posten: 'Zuzüglich sonstiger Forderungen (ohne USt. '), gemeint waren die Gebühren für die durch mich veranlasste Rückholung der Abschlagsrate im / vom Dezember. Erneuter Anruf meinerseits - mit Fristsetzung innerhalb von fünf Werktagen, die zu unrecht berechnete Rücklastgebühr meiner Mutter zu erstatten. Geschieht dies nicht, werde ich auch die letzte Lastschrift zurückholen, bei gleichzeitiger Überweisung des noch geschuldeten Betrages, unter Abzug der ersten Rücklastschriftgebühr. Danach möge "eprimo" es doch durchaus versuchen, beide Rücklastgebühren, - wie auch immer einzutreiben, – wobei ich zu 85% sicher bin, sie werden die Finger davon lassen, schließlich brach der Energiediscounter mit dem Werbeslogan "Mehr Kunde. Weniger Kosten, " bestehende, gesetzliche Vorschriften.

Meine unmittelbare Kündigung beim gleichen Stromlieferanten, also "eprimo",- bei diesem Armutszeugnis, - war dann nur noch 'reine, konsequente Formsache'.

Sie werden nun evtl. verstehen, warum 'mein Interesse' an "eprimo" komplett erloschen ist.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an eprimo GmbH: Erstattung der völlig zu Unrecht erhobenen Rücklastgebühr.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


14.02.2017 | 23:52
von K. Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang KEINERLEI REAKTION durch die Firma "eprimo"; dem selbsternannten Energiediscounter


21.02.2017 | 06:07
von K. Hoffmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eprimo, der selbsternannte energiediscounter, der sich tatsächlich klein schreibt, hüllt sich nach wie vor in gnadenloses Schweigen!


01.03.2017 | 00:51
von K. Hoffmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Den Namen: "eprimo", sollten sich künftige, wechselwillige Stromkunden sehr, sehr gut merken. Für mich steht er für unseriös, unehrlich und in punkto Service als völlig inkompetent.
Ja, ich habe die Beschwerde in meinem Sinne 'gelöst', indem ich - wie angekündigt, auch die 2. Lastschrift zurückholte, um die Abschlussrechnung genau um jenen Betrag zu kürzen, den eprimo zu Unrecht als Rücklastschriftgebühr einbehalten wollte.
Wichtig wäre in diesem Zusammenhang zu erwähnen: Nach Beendigung eines Vertrages erlischt ab diesem Zeitpunkt selbstverständlich AUCH die einstmals erteilte Einzugsermächtigung; für mich eine bekannte Selbstverständlichkeit, an die sich "eprimo" hingegen nicht hielt.
eprimo macht nicht Kunden wirklich froh!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: