Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 357 Views | 10.02.2017 | 20:19 Uhr
geschrieben von Michael Streipelt

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Nachträgliche unzulässige Änderung des Arbeitspreises

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 01 15 73 17

In Ihrer Jahresrechnung 49964337 für den Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2016 stellen Sie einen Arbeitspreis von 23,83 Ct/kWh (brutto) in Rechnung. Dies entspricht dem in der vorangegangenen Jahresrechnung (Rechnungsnr: 41754579 vom 11.01.2016) unter Punkt 4 ausgewiesen Arbeitspreis.

SCHLAGWORTE

Zusätzlich stellen Sie in einer Nebenrechnung die seit Vertragsbeginn entstandenen Änderungen der Steuern und Abgaben (KWK, EEG etc.) in Rechnung. In Summe sind dies brutto 4,13 Ct/kWh.

Grundsätzlich müssen Rechnungen für die Energielieferung einfach und verständlich sein, es sollen einheitliche, allgemeinverständliche Bezeichnungen und Bedeutungen benutzt werden; die Rechnung muss die geltenden Preise (Arbeitspreis und Grundpreis) enthalten (vgl. Bundesnetzagentur).

  1. Der für das Jahr 2016 maßgebliche Arbeitspreis von 23,83 Ct/kWh wurde mit der Jahresrechnung 49964337 in einer Nebenrechnung nachträglich und unzulässig geändert in 27,96 Ct/kWh).

  2. Unabhängig vom vorhergehenden Punkt: Bereits zum 01.01.2014 wurde der Arbeitspreis von 20,55 auf 23,83 Cent/kWh (brutto) erhöht, um den Änderungen der Steuern und Abgaben im Jahr 2013 Rechnung zu tragen. Ihre Nebenrechnung beinhaltet die kumulierten Änderungen der gesetzlichen Bestandteile seit 2012, was dazu führt, dass die Änderungen der Steuern und Abgaben des Jahres 2013 doppelt in die Jahresrechnung für 2016 einfließen.
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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Neuerstellung der Jahresrechnung für 2016 auf Basis eines Arbeitspreises von 23,83 Ct/kWh brutto


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.02.2017 | 12:44
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Seickert,

Ihr Fall wurde geprüft und wir bitten Sie sich für weitere Informationen an Ihren Anwalt zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (1)


16.02.2017 | 19:34
von Michael Streipelt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist nicht gelöst. Aber augenscheinlich wird eine Lösung über dieses Forum auch nicht möglich sein.




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