ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Nachträgliche unzulässige Änderung des Arbeitspreises
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 01 15 73 17
In Ihrer Jahresrechnung 49964337 für den Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2016 stellen Sie einen Arbeitspreis von 23,83 Ct/kWh (brutto) in Rechnung. Dies entspricht dem in der vorangegangenen Jahresrechnung (Rechnungsnr: 41754579 vom 11.01.2016) unter Punkt 4 ausgewiesen Arbeitspreis.
Zusätzlich stellen Sie in einer Nebenrechnung die seit Vertragsbeginn entstandenen Änderungen der Steuern und Abgaben (KWK, EEG etc.) in Rechnung. In Summe sind dies brutto 4,13 Ct/kWh.
Grundsätzlich müssen Rechnungen für die Energielieferung einfach und verständlich sein, es sollen einheitliche, allgemeinverständliche Bezeichnungen und Bedeutungen benutzt werden; die Rechnung muss die geltenden Preise (Arbeitspreis und Grundpreis) enthalten (vgl. Bundesnetzagentur).
- Der für das Jahr 2016 maßgebliche Arbeitspreis von 23,83 Ct/kWh wurde mit der Jahresrechnung 49964337 in einer Nebenrechnung nachträglich und unzulässig geändert in 27,96 Ct/kWh).
- Unabhängig vom vorhergehenden Punkt: Bereits zum 01.01.2014 wurde der Arbeitspreis von 20,55 auf 23,83 Cent/kWh (brutto) erhöht, um den Änderungen der Steuern und Abgaben im Jahr 2013 Rechnung zu tragen. Ihre Nebenrechnung beinhaltet die kumulierten Änderungen der gesetzlichen Bestandteile seit 2012, was dazu führt, dass die Änderungen der Steuern und Abgaben des Jahres 2013 doppelt in die Jahresrechnung für 2016 einfließen.
13.02.2017 | 12:44
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Seickert,
Ihr Fall wurde geprüft und wir bitten Sie sich für weitere Informationen an Ihren Anwalt zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie