Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 213 Views | 10.02.2017 | 10:54 Uhr
geschrieben von Jan Dsw

Stromio GmbH (Kaarst)

Restguthaben nicht bezahlt

Guthaben wurde immer noch nicht ausbezahlt. Hatte wie andere hier berichteten keine Probleme mit Kündigung oder ähnliches. Aber Abschlussrechnung erst nach vier Wochen und dann nach weiteren zwei Wochen sollte dann das Guthaben überwiesen werden, diese Frist seit zwei Tagen vorbei und immer noch nichts.

SCHLAGWORTE

Der E-Mail Support Grauenhaft auf eine allgemeine Frage brauchte es über zehn Tage, um zu antworten, und dann auch noch aufgefordert werden wegen Datenschutzgründen könnne man mir nichts mitteilen und ich solle bitte einmal alle Daten übermitteln + Vollmacht.

Dabei wollte ich zu dem Zeitpunkt nur wissen wie lange es in etwa dauert, bis eine Rechnung fertig ist, da ich da schon dachte wie lange brauchen die bitte für eine einfache Rechnung. Die Rechnung kam dann schneller als die Antwortmail des Services.

31.12.2016 Vertragsende

18.01.2017 Kundenservice Anfrage

25.01.2017 Schlussrechnung erhalten

31.01.2017 Antwort vom Kundenservice

08.02.2017 Letzter Termin für die Überweisung des Guthabens (NICHT ERFOLGT).

Werde jetzt noch bis zum 13.02.2017 warten, sonst muss ich leider meinen Anwalt einschalten.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Dass endlich das Geld bezahlt wird.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.02.2017 | 15:41
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären, bitten wir Sie uns Ihre Vertrags- oder Bestellnummer mitzuteilen. Sobald uns diese vorliegen werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


23.02.2017 | 13:34
von Jan Dsw gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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