Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 822 Views | 22.02.2017 | 17:44 Uhr
geschrieben von Anna Schindhelm

voxenergie GmbH (Berlin)

Unseriöse Akquise unter Vorspielung falscher Tatsachen

Ich wurde tel. akquiriert und es wurde mir mitgeteilt, dass voxenergie billiger sei als mein bisheriger Anbieter Lichtblick Ökostrom mit Sitz in Hamburg. Außerdem sei Voxenergie auch ein Ökostromanbieter. Beides ist falsch. Ich habe den Vertrag nie unterschrieben zurück-geschickt und betrachtete ihn somit als nicht zustande gekommen. Weit gefehlt. Es wird abgebucht, obwohl ich nie eine Einzugsermächtigung erteilt habe.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Fristlose Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.02.2017 | 11:15
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Schindhelm,

wir haben Ihre Beschwerde zur Kenntnis genommen und den vorliegenden Sachverhalt einer erneuten Prüfung unterzogen. Ihren fernmündlich erteilten Auftrag haben wir mit Schreiben vom 05.10.2016 bestätigt. Gleichzeitig wurden Sie über das Ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt. Sie hatten das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu widerrufen. Von diesem Recht haben Sie jedoch keinen fristgerechten Gebrauch gemacht. Der Vertrag ist somit wirksam zustande gekommen. Ein Grund, der zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages berechtigen würde, ist nicht ersichtlich.

Die Kündigung des Vertrages wird zum 28.03.2017 wirksam. Eine entsprechende Kündigungsbestätigung ist Ihnen bereits zugegangen.

Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass Sie mit den weiteren Abbuchungen von Ihrem Konto nicht einverstanden sind, und werden diese sofort einstellen. Somit bitten wir, die monatlichen Abschläge rechtzeitig auf unser Konto zu überweisen.

Wir hoffen, wir konnten Ihr Anliegen hiermit umfassend beantworten. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, steht Ihnen selbstverständlich unser Kundenservice gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


22.02.2017 | 21:59
von Tony Armada | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Tony Armada Woher hat die Firma Ihre Bankdaten?


23.02.2017 | 11:18
von ReclaBoxler-7460335 | Regelverstoß melden
Ja das frage ich mich auch. Sie müssen denen doch Ihre Bankverbindung genannt haben.

05.03.2017 | 18:50
von Anna Schindhelm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich einen bitterbösen Inkassobrief erhalten habe, weil ich eine Rücklast wegen fehlender Erlaubsnis zur Einzugsermächtigung vorgenommen, aber 4 Tage später überwiesen habe, bekam ich jetzt schriftlich eine Kündigungsbestätigung zum 28.3.17. Ich hoffe der Wechsel zu meinem früheren Stromanbieter läuft jetzt reibungslos ab


13.03.2017 | 14:56
von Anna Schindhelm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zum Glück habe ich eine Kündigung bis 28.3. erreichen können. Was aber Gebühren betrifft, die ich angeblich zahlen muss (Rücklast wg. fehlender EZ-Ermächtigung) mit Mahngebühren, ist das Schreiben von Vox Energie an Frechheit nicht zu überbieten. Wegen eines Betrages in Höhe von € 17,00 wird mir mit Stromabschaltung am 15.3. gedroht, falls ich nicht innerhalb von 5 Tagen zahle. Es gibt doch ohnehin eine Endabrechnung, bei der sich Voxenergie im Falle eines Guthabens den Betrag todsicher abziehen wird.


29.03.2017 | 15:06
von Anna Schindhelm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich warte auf die Endabrechnung. Kündigung scheint durch zu sein


28.04.2017 | 17:00
von Anna Schindhelm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Gegenseite meldet sich nicht. Es steht noch eine Endabrechnung der Stromvorauszahlung aus.




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