688 Views | 10.02.2017 | 19:51 Uhr
geschrieben von Wolfgang Bader

ENSTROGA AG (BERLIN)

Grundpreiserhöhung um 348% in E-Mail-Textfülle untergejubelt

Bestell-/Kundennummer: 3R6162036

ENSTROGA sandte arglistig getarnte Preiserhöhung und wartete darauf, dass ich in die Nichtkündigungs-Falle tappe, um dann bei späterer Beschwerde zu behaupten, dass ich"selber schuld" wäre, will auf dieser unguten Basis nun krass abzucashen.

Hallo,

SCHLAGWORTE

den Onlinetarif "komplettstrom.de" bei der ENSTROGA (via verivox) habe ich seit dem 02.04.2014 bis dato. Seither gab es Preiserhöhungen des Arbeitspreises von anfänglich 23,45 Cent/kWh auf aktuelle 27,95 Cent/kWh.
Der Hammer ist aber die gewaltige Preiserhöhung, die versteckt und unauffällig war im Umfeld von ca. 540 Worten in der E-Mail vom 18.11.2016 enthalten war und die ich leider erst Anfang Februar bei der Durchsicht meiner Unterlagen in Ihrer "Tragweite" rezipierte. Dadurch habe ich leider mein Sonderkündigungsrecht verwirkt (sicher ein Abcash-Effekt, über den ENSTROGA "nicht allzu traurig" ist, was ich bei einer Preiserhöhung von 348% für den Grundpreis (von 4,88 € auf 17 €) selbstverständlich getan hätte. Die "Begründung" zur Preiserhöhung liest sich so (Zitat) :
"Abhängig von den weiteren Entwicklungen der Gesamtpreisbestandteile gilt für Sie ab dem 01.01.2017 ein neuer monatlicher Grundpreis von 17 Euro brutto. " Das zeigt für mich deutlich: Die Angemessenheit ("Billigkeit") ist in keiner Weise gegeben
Ich wechsle nun zu einem anderen Anbieter und werde mich über die praktizierte Art der Kommunizierung bei ENSTROGA noch beschweren. Wenn in dem Antwortschreiben nicht die untergejubelte Preiserhöhung zurückgenommen wird und die Maßnahme stattdessen verteidigt wird ("Ja, lieber Kunde, da sind Sie ja wohl selber schuld bzw. fanden Sie (heuchel-heuchel) unser Angebot ja wohl unverändert so attraktiv, dass Sie bei uns bleiben wollen"), werde ich mich damit -als - zunächst - weiteren Schritt -an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

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Meine Forderung an ENSTROGA AG: Rücknahme der Grundpreiserhöhung, für zukünfige Kunden: offene, ehrliche und klare Änderungsmitteilungen bezüglich laufender Verträge


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


17.02.2017 | 22:35
von Wolfgang Bader noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ENSTROGA scheint, wie dies auch andere Beschwerden über diese Firma zeigen, grundsätzlich nicht zu antworten. Ich lege in Kürze Widerspruch dort ein und warte die schriftl. Erwiderung ab; diese wiederum ist Voraussetzung, um bei der 'Schiedsstelle Energie' einen Fall einbringen zu können. Ich lasse jedenfalls nicht locker, denn so perfide lasse ich mich nicht abzocken.


05.03.2017 | 00:08
von Wolfgang Bader noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Nachfrage von ReclaBox, ob die Beschwerde gelöst werden konnte, muß ich leider verneinen. Ich warte nun die schriftliche Antwort von ENSTROGA auf meine per Einschreibebrief vorgetragene Beschwerde und Widerspruch ab. Erst mit einer schriftlichen Äußerung in der Angelegenheit kann ich mich dann an die Schlichtungsstelle Energie wenden, was meinen Schritt sein wird.
Grausam, wie ENSTROGA mit Bestandskunden umgeht, indem sie die Preise in unverschämter Weise anzieht. Mit zu guten Konditionen angeworbenen Neukunden geht das Spielchen dann mit denen weiter wenn einige Zeit ins Land gestrichen ist. Jämmerlich, widerlich, ENSTROGA halt.




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