Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 246 Views | 28.02.2017 | 20:32 Uhr
geschrieben von Nina Karnebogen

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Preiserhöhung nicht ordnungsgemäß mitgeteilt

Bestell-/Kundennummer: 01246551

Sehr geehrte Damen und Herren,

ohne dass ordentlich darauf hingewiesen wurde, gab es eine hohe Preiserhöhung Ihrerseits.

Erst in meiner aktuellen Jahresrechnung vom 10.02.2017 ist mir aufgefallen, dass es eine Preiserhöhung hohe gab.

Dieses war mir bisher nicht bewusst bzw. ist mir bisher nicht aufgefallen.

Ihre Mitteilung der Preiserhöhung, sofern diese stattgefunden hat, war nicht ausreichend kenntlich gemacht, was rechtlich auch nicht zulässig ist.

Hiermit fordere ich eine Rückabwicklung für das jetzige Jahr, sowie die vorherigen Jahre.

Andererseits sehe ich mich gezwungen, den Verbraucherschutz sowie die Schlichtungsstelle Energie entsprechend einzuschalten.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Rückabwicklung- Rückzahlung und Sonderkündigungsrecht


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.03.2017 | 15:03
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Karnebogen,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir haben Ihr Anliegen an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Diese wird sich nach Prüfung des Sachverhaltes mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (3)


10.03.2017 | 17:54
von Nina Karnebogen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Laut prioenergie/ExtraEnergie ist die Info am 25.11.2016 per E-Mail über die reguläre Preiserhöhung ab dem 01.02.2017 ausreichend. Diese Form der versteckten Preiserhöhung ist aber nicht rechtens und meinerseits akzeptabel. Ich bestehe auf meinem sofortigen Sonderküdigungsrecht sowie Rücknahme der nicht rechtmäßigen Preiserhöhung.


19.03.2017 | 19:31
von Nina Karnebogen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.04.2017 | 19:39
von Nina Karnebogen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sind zu einer guten Einigung gekommen.




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