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Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 2778 Views | 17.02.2017 | 20:39 Uhr
geschrieben von Horst Rösgen

Höffner (Neuss)

Couch defekt / Höffner lehnt Reklamation ab

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag 6783292

Am 16.01.17 wurde uns die bestellte Kunstledercouch geliefert. Die Couch besteht aus 4 Elementen.

SCHLAGWORTE

Vereinbart war Lieferung inkl. Montage. Bestellt bei Möbel Höffner in Neuss.

Nach Aussage eines Monteurs würde aber das Eckenteil nicht durch unsere Wohnzimmertür passen.

So haben uns die Monteure 3 Elemente ins Wohnzimmer gestellt und das Eckenteil im Flur vor besagter Tür stehen lassen. Im Nachhinein, als die Monteure wieder weg waren, hatte sich herausgestellt, dass man lediglich die verstellbaren Kopfteile hätte aufrecht stellen müssen um das Eckenteil durch die Tür zu bekommen.

Auf Empfehlung der Monteure wurden alle Teile nicht ausgepackt, für den Fall das alles wieder abgeholt werden müsste.

Auf dem Lieferschein steht: Nach umfangreicher Sichtkontrolle keine erkennbaren Mängel. Aber wie sollten wir eine Sichtkontrolle durchführen, wenn alles noch eingepackt ist?

Auf dem Lieferschein wurde allerdings kein Vermerk gemacht, dass die Ware nicht ausgepackt und nicht montiert wurde.

Und so kommt was kommen musste. Nachdem wir die 4 Elemente selber ausgepackt und montiert hatten stellten wir fest, dass ein Element (Recamiere) beschädigt ist.

Diese Beschädigung war nach der ersten Sichtkontrolle noch nicht erkennbar, sondern erst nach der ersten Belastung durch darauf setzen.

Noch am gleichen Abend haben wir den Mangel per Mail mit Bildern beim Kundenservice in Neuss reklamiert.

Unsere Reklamation wurde vom Kundenservice in Neuss wegen Selbstverschulden abgelehnt.

Die Begründung: Es ist klar ersichtlich das es sich um einen Schnitt handelt, welcher nur beim Auspacken mit einem scharfen Gegenstand entstehen konnte. Anbei hat uns der Hersteller ein Bild gesendet, welches das Sofa in der Werkstatt vor den einpacken zeigt, auf dem ist kein Schnitt erkennbar. Und da Sie leider selbst die Ware ausgepackt haben, müssen wir Ihre Beanstandung erneut als Selbstverschuldet ablehnen.

Dazu meine Sichtweise, die ich auch schon mehrfach gegenüber Ihrem Kundenservice in Neuss schriftlich zum Ausdruck gebracht habe:

Zuerst kommen wenig bemühte Monteure und lassen die Ware nicht ausgepackt und nicht montiert stehen und machen dazu keinen Vermerk auf dem Lieferschein.

Wir als Kunde müssen den kompletten Verpackungsmüll entsorgen.

Wir als Kunde müssen selber auspacken und montieren.

Und dann der Vorwurf wir hätten die Ware beim Auspacken mit einem scharfen Gegenstand selber beschädigt ist schon unverschämt.

Ich habe mir Zuhause mal die Mühe gemacht und habe alle 4 Einpack-Folien der 4 Elemente untersucht. In allen Folien ist kein Schnitt erkennbar. Kann aber auch nicht, da ich alles von Hand ausgepackt habe. Die Folien können gerne bei mir betrachtet werden. Ich komme auch gerne damit nach Neuss, wenn gewünscht.

Somit ist m. E. Ihre Begründung zu 100% widerlegt und mit Nichten als "klar erkennbar" zu bezeichnen.

Wie ich bereits mehrfach telefonisch und schriftlich ausgeführt habe, wurde die beschädigte Ware von mir von Hand ohne Hilfe von Gegenständen ausgepackt. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.

Somit ist ein Selbstverschulden ausgeschlossen.

Ich kann nicht verstehen, wie man dem Kunden so etwas wiederholt unterstellen kann.

Die Wahrscheinlichkeit ist wesentlich höher, das die Ware schon beim Einpacken (man sieht das die Folie grob zugeschnitten wurde) oder beim Transport (mehrfaches Ein- und Umladen und Anlieferung beim Kunden) beschädigt wurde. Zumal die Ware über eine Metall-Außen-Treppe in die Wohnung transportiert wurde und in der Wohnung von den Monteuren nicht nur getragen sondern zum Teil auch über den Fußboden geschoben wurde.

Ich sehe mich als Kunden nicht in der Beweispflicht, ob der Schaden ein Riss oder ein Schnitt ist. Auch wobei der Schaden entstanden ist mag ich nicht zu beurteilen, aber eins weis ich mit Sicherheit, den Schaden habe ich nicht verursacht und kann das auch beweisen.

Mittlerweile wird vom Kundenservice in Neuss auf meine Mails nicht mehr geantwortet.

Wie kann man eine guten Kunden, der schon mehrfach im Möbelhaus und auch online bestellt hat, so im Regen stehen lassen? Das hat m. E. mit Kundenservice nichts zu tun.

Ich fordere Möbel Höffner weiterhin auf, den Sachmangel zu beheben.

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Meine Forderung an Höffner: Behebung des Sachmangels


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


20.02.2017 | 15:36
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank, dass Sie sich auf diesem Weg an uns gewendet haben. ihr Anliegen haben wir nun direkt zur nochmaligen Bearbeitung an die Kollegen im Kundendienst weitergeleitet.

Ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Liebe Grüße
Ihr Höffner Internet-Team

22.02.2017 | 18:29
von Horst Rösgen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank an das Höffner Internet-Team für das Weiterleiten an den Kundenservice.
Bereits 3 Tage nach meiner Beschwerde habe ich eine schriftliche Bestätigung erhalten, das die beschädigte Recamiere von Möbel Höffner ersetzt wird. Einschl. einer Entschuldigung für meine entstandenen Unannehmlichkeiten. Das nenne ich Kundenservice. Da kommt man als Kunde auch gerne wieder.




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