1186 Views | 13.02.2017 | 21:33 Uhr
geschrieben von Ulli Dreier

SONDERPREIS! Baumarkt (Sonneberg)

Rechtswiedrige Reklamationsverweigerung

Bestell-/Kundennummer: Sackkarre 150 kg luftbereift

Beim ersten Benutzen mit etwa 50 kg Last brach ein Rad. Ich hatte keinen Bon mehr, obwohl die Karre circa drei Wochen alt war, aber einen Zeugen, der den Kauf bestätigte. Relamation nur mit Bon. Das ist rechtswiedrig. Ziehe ich vor Gericht für die 35 Euro oder werfe ich versehentlich ein Regal um und entschuldige ich mich brav?

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Kommentare und Trackbacks (2)


13.02.2017 | 21:42
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Naja, Sackkarre vom Sonderposten Baumarkt.
Billigartikel oder Qualität für 35€?
Haben Sie zufällig mit EC-Karte bezahlt? Denn ohne Kassenbon werden Sie keine Chance haben.

13.02.2017 | 23:39
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Natürlich benötigen Sie KEINEN Kassenbon, sofern Sie einen Zeugen haben. Lesen Sie hier: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/



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