Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 194 Views | 07.03.2017 | 11:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3184058

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio nimmt Kündigung nicht an

Bestell-/Kundennummer: 123364533

E-Mail und Fax wird nicht akzeptiert, Briefe werden nicht angenommen (auch Einschreiben nicht).

Ich versuche nun schon seit über zwei Wochen meinen Stromvertrag bei Stromio zu kündigen. Es ist mir bisher nicht gelungen.

SCHLAGWORTE

Eine Kündigung per E-Mail oder Fax wird nicht akzeptiert. Ein erster Brief ohne Einschreiben ist angeblich nie angekommen. Und ein zweiter Brief (Einschreiben mit Rückantwort) ist nun seit über einer Woche in der Zustellung und wird offensichtlich von Stromio nicht aus dem Postfach abgeholt. Am Telefon wurde ich freundlich gebeten, einen Scan des Einlieferungsbelegs der Kündigung per Email zu schicken. Habe ich gemacht. Auf diese Email wurde dann nicht reagiert.

Es macht mich echt sprachlos. Wo kommen wir hin, wenn Unternehmen einfach aufhören, für sie unangenehme Korrespondenz anzunehmen?

Ich kann nur jedem davon abraten, bei Stromio einen Vertrag abzuschließen. Oder wenigstens sollte man schlauer sein als ich und den Vertrag bei Stromio nicht selber kündigen, sondern die Kündigung durch den neuen Stromanbieter durchführen lassen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung meiner Kündigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.03.2017 | 10:06
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Am 26.02.2017 haben wir Sie per E-Mail über die Beendigung Ihres Vertrages zum 31.03.2017 informiert und die Kündigungsbestätigung versandt.

Die Kündigungsbestätigung wurde auch in Ihrem Kundenportal zur Verfügung gestellt.

Wir hoffen Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


13.03.2017 | 14:28
von ReclaBoxler-3184058 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Vertrag ist zwar nun gekündigt worden. Wie ich aber jetzt erfahren habe, ist es nicht rechtens, vom Kunden einen anderen Kommunikationsweg zu verlangen als man ihn selber nutzt. Stromio kommuniziert ausschließlich per E-Mail. Dokumente werden dann ins Kundenportal gestellt und man muss sie sich runterladen. Für die Kündigung wird dann vom Kunden aber der Postweg verlangt. Mein erstes Kündigungsschreiben (ohne Einschreiben) ist komischerweise nicht angekommen. Dann musste ich ein weiteres per Einschreiben mit Rückantwort schicken. Diese 5,35 € hätte ich dann jetzt gerne von Stromio zurück.


16.03.2017 | 23:09
von ReclaBoxler-3184058 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio erkennt aktuell noch nicht an, dass es nicht rechtens ist, vom Kunden zwecks Kündigung eine kompliziertere Form der Kommunikation (=Postweg) zu verlangen, als sie umgekehrt mit dem Kunden (E-Mail und Online-Portal). Das ist praktisch und verhindert sicher einige pünktliche Kündigungen. Begründet wurde mir das seitens Stromio unter anderem wie folgt: "Unsererseits wird zwar die Möglichkeit angeboten Verträge online abzuschließen und die gesamte Kundenkommunikation online abzuwickeln, letztendlich erbringen wir jedoch die von uns vertraglich geschuldete Leistung, die Lieferung von Strom, in natura und nicht lediglich online. "
Ich möchte nun von Stromio die 5,35 € für mein Einschreiben mit Rückanwort erstattet kriegen. Stromio weigert sich.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!