Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 335 Views | 18.02.2017 | 12:25 Uhr
geschrieben von Samuel Merk

Stromio GmbH (Kaarst)

Kündigung angeblich nicht angekommen

Bestell-/Kundennummer: 122896942

Ich bin bereits seit zwei Jahren Kunde bei Stromio. Nach nun zwei Jahren wollte ich den Vertrag postalisch kündigen. Ich wäre auch gerne noch ein weiteres Jahr bei diesem Stromanbieter geblieben, jedoch war das Angebot dieses mal zu schlecht und das Gespräch mit der Servicehotline nicht zufriedenstellend.

SCHLAGWORTE

Da das Postfach von Stromio in der gleichen Stadt liegt, habe ich die Kündigung nicht per Einschreiben gesendet, sondern fristgemäß (sechs Werktage vor Kündigungsfrist) ganz normal postalisch abgeschickt.

Eine Antwort auf das Schreiben kam nicht, weshalb ich bei dem Kundendienst anrief, welcher mir beauskunftete, dass keine Kündigung eingegangen sei. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schreiben innerhalb einer Stadt bei der Post untergeht, halte ich für sehr gering und dass Post innerhalb eines Unternehmens verloren geht, ist nicht gerade vertrauenserweckend.

Zumindestens war die Kundenberaterin der Servicehotline nicht gewillt oder in der Lage mir direkt zu helfen, sondern verwies mich auf das Kontaktformular. Hier habe ich jedoch noch immer keine Antwort erhalten.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Erneute Überprüfung der eingegangen Post und der damit verbundenen fristgemäßen Kündigung meines Vertrages.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.02.2017 | 09:11
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Merk,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


19.02.2017 | 10:03
von Bernd Brinke | Regelverstoß melden
Hallo Herr Merk,

schicken Sie einfach die Kündigung nochmals per Einschreiben und als zweiten davon getrennten Übermittlungsweg per Email oder Fax.
Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Denn das zwei voneinander getrennte Übermittlungswege gleichzeitig ausfallen, wird als sehr unwahrscheinlich gewertet.
Dieses Spielchen mit den nicht angekommenen Kündigung läuft schon seit Jahren auch bei anderen Firmen in der Branche.

Mfg.
Bernd Brinker

19.02.2017 | 14:34
von Samuel Merk | Regelverstoß melden
Hallo Herr Brinker,

Die Kündigungsfrist ist nun leider abgelaufen. Würde ich jetzt also die Kündigung abschicken, wäre die Kündigung erst zum Ende des 3. Vertragsjahres. Da die ursprüngliche Kündigung fristgemäß abgegeben wurde, sollte dies also nicht das Ziel sein, zumal ich auch auf Antwort meiner Anfrage über das Kontaktformular warte.
Sie haben jedoch Recht. Ich werde zukünftig demnächst dem Ganzen kein Vertrauen schenken und die postalischen Kündigungen per Einschreiben abschicken.

MfG

20.02.2017 | 15:28
von Samuel Merk gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Kündigung wurde nun fristgemäß akzeptiert. Somit ist die Beschwerde zu meiner Zufiedenheit gelöst wurden.




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