Durch Enervatis gelöste Beschwerde. | 445 Views | 17.02.2017 | 22:42 Uhr
geschrieben von Patryk L.

Enervatis (Halle)

Abrechnung falsch und fehlender Bonus

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 200131

Die Abrechnung vom 03.02.2017 (Eingang) ist falsch in drei Punkten:

SCHLAGWORTE

1. Änderungen der KWK, EEG, § 19 Strom NEV, Offshore-Umlage werden weiter berechnet ohne schriftliche vorherige Information. Verstoß gegen AGBs 5.2 und 6.2

2. Der Grundpreis ist vertraglich vereinbart mit 42,52 Euro (netto) fürs ganze Jahr. Berechnet werden jedoch 47,94 Euro (netto).

3. Der Bonus ist nicht im Rahmen der Jahresverbrauchsrechnung als Gutschrift gewährt und ausgezahlt worden. Die AGBs erklären dieses aber deutlich.

"4.1 Ein dem Kunden ggf. zugesagter Bonus wird dem Kunden nach Ablauf des ersten vollständigen Belieferungsjahres als Rabatt auf die Gesamtkosten des tatsächlichen Stromverbrauchs innerhalb des ersten Belieferungsjahres durch eine Gutschrift im Rahmen der Jahresverbrauchsrechnung gewährt."

Mehrfache Schreiben wurden ignoriert. Telefonisch nicht erreichbar.

Bonus 226,78 Euro und Korrektur der Endabrechnung 33,86 Euro sind nachzuzahlen von Enervatis. Insgesamt 260,64 Euro sind zu zahlen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Enervatis: Nachzahlung von 260,64 Euro.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.03.2017 | 14:36
Firmen-Antwort von: Enervatis
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Lyczywek,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die korrigierte Abrechnung haben Sie ja zwischenzeitlich erhalten. Gerne informieren wir Sie, dass der Neukundenbonus sowie das Guthaben gleichfalls zur Auszahlung angewiesen wurden.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Enervatis

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


18.02.2017 | 11:59
von Ma Tim | Regelverstoß melden
Typisches Verhalten von enervatis: Mit der Endabrechnung erhält man den Bonus in Form eines Warengutscheines. Das gibt 4.2 der AGB her. Nicht absenden. Abrechnung widersprechen und auf den Bonus nach 4.1 der AGB bestehen. Nervig. Bei der Muttergesellschaft BEV hat es letztes Jahr reibungslos funktioniert.

Auch bei mir wurden abweichende Grundgebühr und Arbeitspreis angesetzt. Nicht akzeptieren. Notfalls Schlichtungsstelle einschalten.

24.02.2017 | 23:14
von Patryk L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keine Reaktion von Enervartis.


03.03.2017 | 15:12
von Patryk L. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Enervatis hat die Abrechnung korrigiert und alle ausstehenden Beträge inkl. Bonus ausgezahlt.


03.03.2017 | 15:13
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!