413 Views | 21.02.2017 | 08:45 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1122895

eBay (Kleinmachnow)

Und wieder eBay- - - - -

eBay wurde von mir über einen Gewerbetreibenden informiert, der unter "privat" diverse Waren anbietet. Dass es sich um einen Gewerbetreibenden handelt, kann jederzeit bewiesen werden (ein Verlag, der eigens zum Verkauf Kalender, Schreibblöcke usw. herstellt). Auf meine "Meldung" kam folgende Antwort:

SCHLAGWORTE

"vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Feststellung, ob ein privates oder gewerbliches Handeln vorliegt, kann immer nur anhand des konkreten Einzelfalls getroffen werden. Oftmals reichen die über den eBay-Marktplatz zur Verfügung stehenden Informationen nicht aus, um eine abschließende Bewertung vornehmen zu können. Daher werden wir Hinweise zu scheinprivatem Handeln nicht mehr überprüfen.

Ich empfehle Ihnen sich direkt mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen. eBay arbeitet selbstverständlich mit den Behörden zusammen und unterstützt diese bei deren Ermittlungen.

Ich schätze Ihre aktive Mithilfe sehr und danke Ihnen herzlich für Ihren Einsatz. "

BESCHWERDEN GESUCHT
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Jetzt verlangt eBay also schon von seinen Kunden, sich selbst darum zu kümmern, dass Profile von Anbietern von privat auf gewerblich umgestellt werden? Ist man jetzt schon zu faul, hier für Gerechtigkeit zu sorgen? Oder ist es eBay völlig egal, ob Behörden, aber auch ehrliche Kunden, durch falsche Profile betrogen werden (Finanzbehörden = Umsatzsteuerhinterziehung, Kunden = kein Rückgaberecht bei privatem Profil im Gegensatz zum gewerblichen)?

Ach ja - man schätzt meine Hilfe sehr und dankt herzlich (!) für meinen Einsatz. Anscheinend merkt man dort nicht einmal, wie lächerlich man sich mit diesem Satz macht.

PS: Diese Beschwerde hatte ich bereits am 20.02.2017 um 16:27 Uhr abgeschickt, sie musste aber wieder einmal - aus unerfindlichen ReclaBox-Gründen - geprüft werden. Auf bitte an den Support, warum trotz Anmeldung "geprüft" wird, erhält man jedoch - aus ebenso unerfindlichen ReclaBox-Gründen - keine Rückantwort per Mail - - - - - - - Heute ist der 21.02.2017 und diese Beschwerde wurde um 7:20 Uhr erneut abgeschickt!

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Meine Forderung an eBay: Eigene Pflicht zum Handeln nicht auf andere abwälzen und Betrug nicht forcieren!


 
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