Vodafone GmbH (Düsseldorf)
Widerruf nicht bestätigt. Rechnung abgebucht.
Bestell-/Kundennummer: Keine Bekannt
Am 27.01.17 war ein Vertreter bei meiner Oma. Dieser behauptete, wäre im Auftrag der Wohnungsgeselschafft da. Mit einer dubiosen Geschichte drängte er zur Unterschrift eines Vertrages ohne Internet (die Telekom hätte angeblich bereits ALLE alt Verträge ohne Internet gekündigt, schriftliche Kündigung gebe es keine, da die Telekom keine Briefe verschicken würde, die Kunden nämlich diese einfach wegen Werbung werwerfen würden. Er weigerte sich dann die Wohnung ohne unterschriebenen Vertrag zu verlassen, auch machte er ihnen Angst das sie in den nächsten Tagen ohne Telefon da stehen würden. Meine Tante unterschrieb dann da sie eine leichte Behinderung hat und mit solch Situationen nicht klar kommt.
Am nächsten Tag bin ich gleich zu ihr und habe mir diesen Wisch angesehen. Und ja es handelte sich um einen Handyvertrag, mit der Funktion das Festnetztelefon weiter zu benutzen. Bei der Telekom wurde auch angerufen, diese wusste natürlich nichts von einer Kündigung jedoch wäre die Masche mittlerweile auch ihnen bekannt. Auch die Wohnungsgeselschafft prüft eine Anzeige. Vodafon weigert sich jetzt natürlich noch den Namen des Vertreters heraus zu geben. Auch das dann im Grunde 2x Telefon (Telekom & Vodafone) bezahlt werden müsste wurde nicht erklärt!
Gleich am selben Tag habe ich den Widerruf geschrieben, auch eine Kündigung via Email. Jedoch wurde keines der beiden Sachen je bestätigt. Nach zwei Wochen riefen zwei Techniker an, beiden wurde ganz klar gesagt das die Kündigung bereits raus wäre. Diese legten dann sauer auf!
Nun hat Vodafon bereits die erste Rechnung abgebucht! Hotline ist nicht zu erreichen, da wir ja keinerlei Daten wie Telefonnr. bzw Kundennr. haben! Meine Kommentare bei Facebook wurden auch gelöscht.
Wir möchten nun ENDLICH eine Kündigungsbestätigung! Und das nicht mehr versucht wird abzubuchen! Ansonsten wird eine Anzeige erstattet.
2. Erneutes Schreiben mit Erinnerung an Widerruf, Einzugsermächtigung entziehen mit sofortiger Wirkung, Bitte um Bestätigung mit Fristsetzung. Ansonsten folgt Anzeige.
3. Auf jeden Fall per Einschreiben, Kopie für eigene Unterlagen nicht vergessen!
Viel Glück!