762 Views | 24.02.2017 | 14:34 Uhr
geschrieben von GTX 74

Rechtsanwaltskanzlei Niessig (Hamm)

Unzureichende anwaltliche Interessenvertretung

Bestell-/Kundennummer: Mandat

Nach vorheriger Besprechung wurden Frau Rechtsanwältin N. zwei Mandate durch mich übertragen. In der Folgezeit zeigte sich Frau N. mit den Sachverhalten (u. a. belegbar ungerechtfertigte Forderung der 1&1 GmbH) vollkommen überfordert.

SCHLAGWORTE

Unterlagen wurden seitens Frau Rechtsanwältin C. N. wesentlich zu spät an mich weitergeleitet, Schreiben an die Gegenseite ohne vorherige Absprache versendet.

Die Korrespondenz mit der Kanzlei habe ich als oberflächlich und desinteressiert in Erinnerung.

Letztendlich erhielt ich, mit der Begründung die Sachverhalte seien geklärt, meine Unterlagen teilweise zurück und die Rechtstreitigkeiten selbst wurden seitens der Kanzlei (mitten im Verfahren) als erledigt erklärt.

Seither habe ich erhebliche Probleme mit den Gegenseiten. Ein weiterer Anwalt muss sich in die vorgenannten Sachverhalte aufwändig einlesen, einarbeiten und nicht zuletzt vorangegangene Fehler durch die o. g. Kanzlei richtigstellen. Dies alles kostet vollkommen unnötig Zeit, Geld, Nerven, was alles in keinster Weise ersetzt wird.

Beim besten Willen könnte ich diese Art der "anwaltlichen Interessenvertretung" niemandem empfehlen.

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Meine Forderung an Rechtsanwaltskanzlei Niessig: Schadenersatz.


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