Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 325 Views | 26.02.2017 | 21:43 Uhr
geschrieben von Thomas Scharpf

Stromio GmbH (Kaarst)

Rechtswidriges Gebaren, Bezahlen von Forderungen

Bestell-/Kundennummer: 20788256

Kündigung, unzutreffende Tatsachenbehauptung, Preiserhöhung, Vertragsrecht, Vorsatz.

WARNUNG vor Stromio bzw. Grünwelt.

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Lassen Sie sich nicht auf diesen Anbieter ein, falls doch schon geschehen, vertrauen Sie ihm nicht im Geringsten. Kommunizieren Sie nur mit Zeugen und lassen Sie sich nicht hinters Licht führen.

Nach einer von Stromio mitgeteilten Preiserhöhung etwa zwei Monate vor Vertragsende zum Termin 14 Tage darauf, habe ich zwei Tage später von meinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht. Es wurde mir m. E. vorsätzlich mitgeteilt, dass eine Kündigung nicht möglich sei und ich ein Jahr länger an den Vertrag gebunden sei, mit höheren Kosten natürlich. Widerspruch - ohne Wirkung. Also Schlichtungsstelle eingeschaltet und zu 100% Recht bekommen, war eigentlich klar.

Jetzt kommt's: Anschließend hat Stromio dem neuen Stromlieferanten m. E. absichtlich mitgeteilt, dass eine Belieferung nicht möglich sei. Dieser hat dann natürlich den Termin auf ein Jahr darauf in sein System eingetragen.

SCHLAGWORTE

Jetzt kommt's noch besser: Stromio hat aber zum rechtlich wirksamen Termin beim Netzbetreiber abgemeldet.

Laut Netzbetreiber telefonisch: "Die Spielchen kennen wir schon, da sind Sie nicht der erste Fall."

Also Zusammenfassend kann ich berichten: Wenn Sie Ihr Recht in Anspruch nehmen zu kündigen, werden Sie vorsätzlich mit falschen Behauptungen genötigt Preiserhöhungen hinzunehmen. Sie werden weiters mit falschen Behauptungen gehindert den Vertrag zu kündigen. Nachdem Sie ihr Recht bekommen haben, wird seitens dieses Unternehmens absichtlich alles unternommen, dass Sie noch lange daran denken, indem man sie vorsätzlich in die teure Grundversorgung versetzt, dadurch dass dem Nachlieferer falsche Angaben über das Vertragsende gemacht werden.

Abhilfe: Sie teilen diesem Unternehmen bereits im ersten Schreiben mit, dass Sie künftige Schreiben nur nach vorheriger Zahlung von Pauschal z. B. 50. - Euro je Schriftstück beantworten. Damit haben Sie konkret ein Angebot abgegeben, dass nach BGB zu einem rechtsgültigen Vertrag wird, sobald die Gegenseite dieses annimmt (und von Ihnen weitere Schreiben fordert, um Sie mürbe zu machen oder von Ihrem Vorhaben abzubringen).

Nur indem Sie deutlich machen, dass jeder Schritt weitere Kosten generiert, schaffen Sie es unendlichen weiteren Schreiben aus dem Weg zu gehen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Erstattung der Kosten zur Erstellung von insgesamt drei Schriftstücken zzgl. der Kosten zur Abwendung der Grundversorgung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.02.2017 | 09:46
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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