399 Views | 26.02.2017 | 13:02 Uhr
geschrieben von Marco Militsch

Saturn (Ingolstadt)

Gutschein Card wird nicht akzeptiert

"Eingelöst werden kann die SATURN Gutschein Card im Saturn vor Ort sowie im SATURN Online Shop für die dort angebotenen Waren und Dienstleistungen." Falsch gedacht.

Am heutigen Samstag besuchte ich Ihre Filiale in Gelsenkirchen auf der Bahnhofstraße.

SCHLAGWORTE

Mit dabei hatte ich eine Saturn Gutschein Card im Wert von 10 Euro, die einige Zeit in Vergessenheit geraten ist. So wie ich es aus anderen Filialen kenne (darunter Bochum, Essen Limbecker Platz und Mülheim an der Ruhe RRZ) wollte ich mir hier eine Aufladekarte als Teilzahlung mit dem Gutschein kaufen. Den Rest wollte ich in bar begleichen.

An der Kasse kam dann die Überraschung: Die Kassiererin verweigerte die Annahme des Gutscheins. Auf meinen Einwand, dass eine Teilzahlung einer Aufladekarte mit einem Gutschein (auch in Gelsenkirchen) schon immer möglich war, fragte sie telefonisch nach.

Die Gegenseite bestätigte ihr, dass dies nicht gehen würde. Alles schön und gut. Nur warum heißt es dann, dass ich den Gutschein für "angebotenen Waren und Dienstleistungen" nutzen kann. Die Kassiererin riet mir woanders hinzugehen, worauf ich ihr "eine Beschwerde wird sicherlich auch noch nachkommen" entgegnete.

Prompt kam die Reation von ihr "Tun sie das, ICH bekomme eh Recht."
Die Beleidigung, die sie "hinterhermurmelte", verkneife ich mir lieber hier.

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Meine Forderung an Saturn: Eine Entschuldigung & Wiedergutmachung für den Mehraufwand.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


05.03.2017 | 13:15
von Marco Militsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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