Delticom AG (Hannover)
Bisher keine Erstattung trotz Produktionsfehler
Bestell-/Kundennummer: RD 29404636
Www.mein-reifen-guru.de 6 von 6 Felgen mit Produktionsfehlern 2 davon als Laie nicht erkennbar
19.01 > 4 Kompletträder bestellt, im Voraus per Überweisung bezahlt
26.01 > Versandbestätigung
30.01 > Lieferung und Abstellen beim Nachbar
02.02 > Auspacken der Räder und dokumentieren der
Mängel: 1. Felge Wuchtgewicht abgefallen, 2. Felge Lack abgeplatzt, 3. Felge Sandkörner unterm Lack.
02.02 > Melden der Mängel an Delticom.
03.02 > Zusenden der Dokumentation der Mängel sowie
fordern einer Neulieferung für die mangelhafte Ware.
07.02 > Delticom schlägt vor, wir sollten das Rad bei
einem Montagepartner neu wuchten lassen. Die beschädigte Felge
könne dort ebenfalls dann getauscht werden.
10.02 > Wir machen Delticom darauf aufmerksam, dass
mindestens 2 neue Felgen benötigt werden und fragen nach
dem Montagepartner, wo die Felgen dann bereitstehen.
13.02 > Delticom gibt an, dass Wir uns den Montagepartner aussuchen können. Wir geben also einen Montagepartner in unsere Nähe an.
14.02 > Versandbestätigung über 1 Ersatzfelge.
14.02 > Wir schreiben eine Beschwerde und fordern 2 Ersatzfelgen.
14.02 > Delticom bestätigt die Lieferung von 2 Ersatzfelgen.
16.02 > 1. Ersatzlieferung eingetroffen und hat ebenfalls Mängel. Wir schreiben erneut eine Beschwerde und fordern, absolut mangelfreie Felgen. Weiterhin geben wir an, keine Mühen und Kosten mehr aufzuwenden, um die Ware selbst in einem mangelfreien Zustand versetzen zu lassen. Wir fordern die Neulieferung der Kompletträder, da die 2. Ersatzfelge (an die Montagestation gesendet) ebenfalls Mängel aufweist.
17.02 > Delticom schreibt uns, dass sich die "Unreinheiten weder qualitäts- noch sicherheitsmindert auswirken".
18.02 > Wir fordern Delticom erneut auf, den Pflichten aus dem Kaufvertrag nachzukommen und gewähren eine Erfüllungsfrist von 14 Tagen. Wir geben an, vom Kaufvertrag zurückzutreten, sollte Delticom den Vertrag
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
nicht erfüllen können.
20.02 > Delticom storniert den kompletten Auftrag, also die 4 Kompletträder sowie die 2 Ersatzfelgen und gibt an, diese am 22.02 abzuholen. Jedoch macht Delticom darauf aufmerksam, dass Sie den Rechnungsbetrag erst erstattet, wenn die Kompletträder in einem wiederverkaufsfähigen Zustand bei Delticom eintreffen.
20.02 > Wir antworten auf diese Email, dass es unmöglich ist, bereits beschädigt gelieferte Felgen unbeschädigt und in einem wiederverkaufsfähigen Zustand zurückzuerhalten. Wir fordern nun verstärkt die Rückzahlung des Kaufpreises vor Abholung der Räder.
21.02 > Wir kontaktieren den Felgenhersteller um weitere Beweise für einen Rechtsstreit zu sichern.
22.02 09:15 > Delticom schickt GLS um 1 Rad abzuholen. Wir geben eine Ersatzfelge mit.
22.02 15:00 > Delticom schickt DPD um 5 Räder abzuholen.
Wir schauen auf unser Bankkonto und können keine Rückzahlung feststellen. > Wir geben lediglich die 2te Ersatzfelge mit und behalten die 4 Kompletträder, bis der Kaufpreis erstattet wurde.
24.02 > Wir erhalten die Bestätigung vom Felgenhersteller, dass es sich um Produktionsfehler handelt. Mit diesem Beweis in der Hand schreiben wir die Delticom AG nochmals an und fordern den Kaufpreis zurück. Wir geben an, die Räder erst herauszugeben, wenn der Kaufpreis erstattet wurde und geben den 28.02 als letztmöglichen Termin zum eintreffen des Betrages an, bevor wir rechtliche Schritte einleiten werden.
28.02 > Delticom bietet an, die Räder abzuholen, und anschließend den Betrag zu erstatten.
28.02 > Mittlerweile also 4 Wochen Aufwand und Kosten. Noch keine Bestätigung, dass der Kaufpreis vor Abholung Erstattet wird.
01.03.2017 | 09:59
Abteilung: Beschwerdemanagement
Wir werden den Kunden bezüglich einer Lösung dieser Angelegenheit direkt kontaktieren.
Irrtum bzw. Denkfehler Ihrerseits liegen vor, auch wenn ich Sie in 'Ihrer Denkweise' sehr wohl verstehen kann. Dennoch können Sie sich NICHT das Recht so biegen, wie Sie es "für richtig erachten. "
Zunächst muss die Ware an den Verkäufer zurückgegeben werden.
D a n a c h erst gibt es das Geld wieder zurück, wobei dem Verkäufer - laut Gesetzgeber eine Rückzahlungsfrist von 1 Monat zusteht. Diese kann; muss er natürlich nicht nutzen. Man sollte sich im Vorfeld ein wenig mehr rechtskundig machen, dann versteht man u. U. Vieles leichter.
Beschwerde ist gelöst