Durch uhlig-resonance.com gelöste Beschwerde. | 116 Views | 13.03.2017 | 11:29 Uhr
geschrieben von S. Panus

uhlig-resonance.com (Dresden)

Vorkasse bezahlt aber Ware nicht geliefert

Bestell-/Kundennummer: Bestell Nr 420502 Kunde 19116

am 16.02.2017 EUR 32,53 per Vorkasse gezahlt und

bis jetzt keine Ware erhalten. Keine Reaktion auf

eMails. Das Faxgerät ist abgeschaltet.

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Meine Forderung an uhlig-resonance.com: EURO 32,53


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


13.03.2017 | 11:56
von Stellina | Regelverstoß melden
Ich habe am Dienstag, den 07.03.17 Strafanzeige hier https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.aspx gestellt.
Unbedingt auch machen, auch bei "kleineren" Beträgen. Irgendwann muss den doch die Staatsanwaltschaft stoppen.

Mir wurde nur eine Teillieferung geschickt und den Rest bekam ich nicht, sowie auch mein Guthaben wurde mir trotz gestellten Ultimaten nicht zurückerstattet.

Mit Mahnbescheiden fange ich garnicht erst an, wenn der Insolvent ist nützt mir der Titel auch nichts und ich investiere nicht noch mehr Geld in den.

17.03.2017 | 11:09
von Reclanus M. Brezengang | Regelverstoß melden
Vielen Dank, dass Sie Ihre Beschwerde über die Machenschaft der Firma Mathias Uhlig aus Dresden veröffentlichen! Nur gemeinsam kommen wir Geschädigten gegen diesen Menschen an.
Lassen Sie sich nicht durch "Teillieferungen" beruhigen. Das ist offenbar Uhligs Masche. Er scheint davon auszugehen, dass seine Opfer irgendwann schon nachgeben werden und sich immer wieder neu "Dumme" finden, die ihm Geld schicken.

Da hilft leider wohl nur
https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.aspx
und eine Beschwerde bei der Gewerbeausicht in Dresden
www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6335.php

Bitte hier das Ergebnis veröffentlichen.

Und geben Sie einen MAHNBESCHEID auf: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2959428-1489744253215&Command=start
Es gibt keinen Anlass, von einer Insolvenz auszugehen, sodass Sie auf diesem Weg eine große Chance haben, an Ihr Geld zu kommen - und zugleich deutlich zu machen, wie ernst es Ihnen ist.

Wichtig ist auch, die Presse (etwa www.dnn.de/) und den Verbraucherschutz ( www.verbraucherzentrale-sachsen.de/kontakt) zu informieren
- und hier zu berichten, was das ergeben hat.

Viel Erfolg!

24.04.2017 | 11:44
von S. Panus gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geld zurück erhalten
mit freundlichen grüssen




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