Durch EVD EnergieVersorgung Deutschland gelöste Beschwerde. | 702 Views | 03.03.2017 | 21:43 Uhr
geschrieben von Rob Frantz

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

Auch reingefallen… über 45% Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: Vertrag: 00193473

Gestern habe ich mir von der Webseite der EVD meine Jahresrechnung vom 01.03.2017 heruntergeladen und festgestellt, dass mir für das vergangene Jahr ein kWh-Arbeitspreis in Höhe von 0,19. Euro berechnet wurde und ab sofort 0,28. Euro berechnet werden sollen. Die von mir als Laie erwartete Widerspruchsbelehrung fehlt in dem Schreiben, es wird nur darauf hingewiesen, dass mein nächstmöglicher Kündigungstermin der 28.02.2018 sei.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich eben ein Telefonat mit der Hotline geführt habe, meinten die, ich hätte im letzten Jahr eine E-Mail zu der Erhöhung erhalten, mit einer Widerspruchsfrist zum 28.02.2017 – welche ich aber nie wahrgenommen habe. Auch habe ich entsprechende Schreiben in meinem Account (die dort wohl eingestellt sein sollen) nicht geöffnet.

Die Mitarbeiterin will mir nun unbedingt einen Beweis zusenden, aus dem hervorgehen soll, dass so eine E-Mail an mich herausgegangen sei – dass ich eine solche nicht erhalten oder zur Kenntnis genommen habe, interessiert sie nicht. Eine Diskussion zu einem Sonderkündigungsrecht gibt es nicht und zu den Arbeitspreis wird auch kein Entgegenkommen gezeigt. Bin gerade dabei ein Schreiben für den Rechtsanwalt aufzusetzen – nicht mit mir - das schreit zum Himmel.

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Sonderkündigungsrecht oder weiterhin gleicher Arbeitspreis.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.03.2017 | 10:03
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Produktmanagement

Sehr geehrter Herr Frantz,

mit Bedauern haben wir von Ihrer Beschwerde Kenntnis genommen. Gerne möchten wir auf diese kurz eingehen und Ihnen eine Lösung unterbreiten.

Die Mitteilung zur Preisanpassung wurde Ihnen per E-Mail zugestellt und aufgrund des Fehlens eines Rückläufers wird von Ihrer Kenntnisnahme ausgegangen.

Insofern bieten wir Ihnen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Tarifwechsel an. Unser Serviecenter wird sich in Kürze bei Ihnen persönlich melden.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis.

Mit freundlichem Gruß

Ihre EVD GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


06.03.2017 | 14:04
von Rob Frantz | Regelverstoß melden
Habe mich nun mit der EVD geeinigt. Es waren nicht 45%, sondern 22% Preissteigerung, die durch die Vermischung von brutto und netto Beträgen innerhalb des Schreibens diesen Eindruck erweckten. Nun haben Sie die Preissteigerung auf 7% reduziert, was ca. 144,- Mehrkosten im Jahr (bei gleichem Verbrauch) für mich bedeutet. Habe mir nun den Wechsel im nächsten Jahr auf Termin gelegt und bin in der Summe sehr unzufrieden, aber man lernt daraus und das ist sehr gut! Schade das wir alle so miteinander umgehen, das prägt uns negativ - schade, schade. :-)

Gruß Rob

09.03.2017 | 17:21
von Rob Frantz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde gelöst, aber nicht zu meiner Zufriedenheit - klar ist eine Preissteigerung von 7% besser als 22%, dennoch sind auch 7% Mist und Verarsche.!




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